„Sieg Heil“ schrie ein Flachgauer (37), salutierte vor der Polizei. Ganz klar: Wiederbetätigung. Beim Geschworenen-Prozess im Landesgericht Salzburg gab er es auch zu. Vier Jahre Haft, verkündete der Richter. „Zu streng“ für die Staatsanwaltschaft. Sie will eine mildere Strafe und legt Berufung ein. Nun muss das Oberlandesgericht Linz prüfen.
Gerichtskenner staunen: Wenige Tage vor Weihnachten setzt sich die Staatsanwaltschaft für einen Verurteilten ein. Der Grund ist einfach: „Unserer Auffassung nach ist das Strafausmaß im Vergleich mit ähnlichen Fällen übermäßig streng ausgefallen“, erklärt Sprecher Marcus Neher. Das Oberlandesgericht Linz soll prüfen.
„Sieg Heil“-Rufe vor Polizisten
Angeklagt war ein mehrfach vorbestrafter Flachgauer (37): Am 22. September hat er betrunken in der Salzburger Schrannengasse - um 3.30 Uhr - den Nazi-Gruß gegrölt, salutierte dabei auch direkt vor zwei Polizisten. Für eine ganz ähnliche Tat ist er schon vor sieben Jahren einmal verurteilt worden.
Geständnis zur Wiederbetätigung
Im Landesgericht zeigte er sich zum Vorwurf nach dem Verbotsgesetz 3g voll geständig. Und kassierte vom Geschworenensenat vier Jahre Freiheitsstrafe. Nicht rechtskräftig, da die Anklagebehörde berief. Dabei hätte er selbst nicht einmal Berufung eingelegt.
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