Berufung angemeldet:

Vier Jahre Haft für Staatsanwalt „zu streng“

Salzburg
21.12.2020 18:15

„Sieg Heil“ schrie ein Flachgauer (37), salutierte vor der Polizei. Ganz klar: Wiederbetätigung. Beim Geschworenen-Prozess im Landesgericht Salzburg gab er es auch zu. Vier Jahre Haft, verkündete der Richter. „Zu streng“ für die Staatsanwaltschaft. Sie will eine mildere Strafe und legt Berufung ein. Nun muss das Oberlandesgericht Linz prüfen.

Gerichtskenner staunen: Wenige Tage vor Weihnachten setzt sich die Staatsanwaltschaft für einen Verurteilten ein. Der Grund ist einfach: „Unserer Auffassung nach ist das Strafausmaß im Vergleich mit ähnlichen Fällen übermäßig streng ausgefallen“, erklärt Sprecher Marcus Neher. Das Oberlandesgericht Linz soll prüfen.

„Sieg Heil“-Rufe vor Polizisten

Angeklagt war ein mehrfach vorbestrafter Flachgauer (37): Am 22. September hat er betrunken in der Salzburger Schrannengasse - um 3.30 Uhr - den Nazi-Gruß gegrölt, salutierte dabei auch direkt vor zwei Polizisten. Für eine ganz ähnliche Tat ist er schon vor sieben Jahren einmal verurteilt worden.

Geständnis zur Wiederbetätigung

Im Landesgericht zeigte er sich zum Vorwurf nach dem Verbotsgesetz 3g voll geständig. Und kassierte vom Geschworenensenat vier Jahre Freiheitsstrafe. Nicht rechtskräftig, da die Anklagebehörde berief. Dabei hätte er selbst nicht einmal Berufung eingelegt.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Salzburg
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt