Schwachstelle am Amt

Online-Anmeldungen werden nicht kontrolliert

Kärnten
05.12.2020 14:27
Binnen drei Tagen muss man eine Änderung des Wohnsitzes der Behörde melden – und zwar mit vollständig ausgefülltem Meldezettel samt Unterschrift des Unterkunftgebers als Bestätigung. Eine An- und Abmeldung kann aber auch im Internet erfolgen, und dort kam es in Klagenfurt zu einer besonderen Kuriosität

Bei Meldeamt-Bescheiden, die übers Internet übermittelt werden, ist die Bestätigung des Unterkunftsgebers nicht notwendig, wie ein Fall in Klagenfurt bestätigt. „Als sich meine Freundin in meiner Unterkunft anmeldete, wurde weder meine Unterschrift verlangt, noch wurde ich vom zuständigen Amt darüber informiert, dass ich quasi eine neue Mieterin habe“, schildert der Klagenfurter Wohnungsbesitzer der „Krone“.

Eine Schwachstelle – wie das Meldeamt der Landeshauptstadt nun feststellte. Denn durch das Online-Prozedere kann sich jeder Bürger dort anmelden, wo es ihm gerade gefällt. „Theoretisch hätte sich bei mir somit auch ein Verbrecher einfach anmelden können.“

Valentin Unterkircher vom Magistrat Klagenfurt dazu: „Jeder, der sich ungefragt irgendwo anmeldet, macht sich strafbar. Auffallen würde das aber erst, wenn etwa der Wohnungsinhaber auf den Betrug draufkommt. Ganz sicher schnappt die Systemfalle aber zu, wenn der ungebetene Anmelder registriert oder vorbestraft ist.“

Fazit: Unbescholtenen Bürgern steht es online weiterhin frei, wo und bei wem sie sich anmelden.

Wilfried Krierer
Wilfried Krierer
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