Jurist stellt klar:

Urlaub am Meer bleibt für uns weiterhin verboten

Kärnten
28.11.2020 06:00

Alle grenzüberschreitenden Ausflüge gelten als Reise und sind daher derzeit nicht erlaubt, stellt der Kärntner Landesjurist Albert Kreiner klar. Damit bleiben die immer noch beliebten Fahrten nach Italien für Österreicher weiterhin verboten - eine rechtliche Umgehung ist dabei nicht möglich, so der Experte. 

Fotos, die Kärntner in den sozialen Netzwerken posten, zeigen sie am Strand von Grado oder in der Innenstadt von Udine – alles beliebte Kurzausflugsziele, weil binnen maximal zwei Stunden erreichbar. Allerdings: beliebt schon, verboten aber auch. Es gelten für solche Fälle weiter die Ausgangsbeschränkungen.

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Alles, was über eine Grenze führt, gilt als Reise und ist daher nicht gestattet. Auch wenn man über das „wie weit“ streiten könnte.

Dr. Albert Kreiner Jurist und Abteilungsvorstand

Reisen gehören nicht zu Ausnahmen
Diese Meinung vertritt Kreiner: „Alles, was über eine Grenze führt, ist durchaus als Reise interpretierbar und damit nicht erlaubt.“ Es zähle auch keine oft ins Treffen geführte Ausnahme, von wegen Füße vertreten oder Luft schnappen.

Das Meer bleibt fern
Das sei dann, so Kreiner, eine Umgehung des Sinns der Verordnung und daher nicht gestattet und strafbar. Ähnliche Fälle kenne man bereits aus Vorarlberg, wo es einen regen „kleinen Grenzverkehr“ mit der Schweiz oder Deutschland gebe, so der Jurist. „Da hat die Landesregierung bereits klargestellt, dass der grenzüberschreitende Besuch einer Bar nicht gestattet ist.“ Für Kärntner gilt unstrittig: Das so nahe Meer bleibt so fern.

Fritz Kimeswenger, Kronen Zeitung

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