Bohrleiter verurteilt

Gas-Drama: „Fehler und unglückliche Umstände“

Tirol
04.11.2020 07:15

Eine Riesenexplosion, ein zusammenstürzendes Haus mit einer Bewohnerin (91), die starb - binnen Sekunden sah es im September 2019 im idyllischen St. Jodok am Brenner wie in einem Kriegsgebiet aus. Grund war eine Explosion, weil eine „verirrte“ Bohrung eine Gasleitung beschädigt hatte. Nun stand ein Polier (52) in Innsbruck vor Gericht.

„Fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst mit Todesfolge“ wurde dem Bohrfachmann vorgeworfen. Ein fleißiger Familienvater, dessen Unkonzentriertheit und Pech an diesem Tag katastrophal waren. „Es war auch eine Verkettung unglücklicher Umstände“, gestand Richterin Andrea Wegscheider dem Angeklagten zu. Was war an jenem 23. September 2019 passiert? Für den Gasanschluss eines Hauses erfolgte eine horizontale Bohrung, die unbemerkt etwa eineinhalb Meter von der geplanten Richtung abwich.

Fatale Ablenkung
Dann erfolgte auch noch eine folgenschwere Ablenkung: Polizisten standen auf der Baustelle in der Gemeinde Vals, um mit dem Polier routinemäßig diverse Absicherungen zu kontrollieren.

Ein Gestänge zu viel
„Daher bemerkte er nicht, dass die Mannschaft inzwischen ein weiteres 2,85 Meter langes Bohrgestänge eingesetzt hatte“, schilderte der Staatsanwalt gleichlautend mit dem Angeklagten. Per Funk gab der 52-Jährige dann die Anweisung, noch ein Bohrgestänge hinzuzufügen – leider eines zu viel, man traf auf die Gasleitung und es kam zur Explosion!

Der Polier hatte schon unmittelbar zuvor verdächtige Gasbläschen bemerkt und Alarm geschlagen. Er half dann tatkräftig mit, das Leck abzudichten und weiteren Schaden zu verhindern. Doch da war die Bewohnerin (91) eines total zertrümmerten älteren Hauses samt kleinem Lebensmittelgeschäft leider schon tot. Zurück blieb ein Trümmerfeld.

Keine Bodenplatte bei Haus
Die Richterin räumte in ihrer Urteilsbegründung ein, dass eine Bodenplatte – wie bei modernen Häusern üblich – das Eindringen des Gases über das Erdreich verhindert hätte. „Weil es aber nicht gänzlich unmöglich erschien, dass so etwas passiert, ist die Fahrlässigkeit im weiteren Sinn gegeben.“

Mildernde Umstände
Aufgrund der mildernden unglücklichen Umstände samt Geständnis und Unbescholtenheit blieb es bei rechtskräftigen 3600 Euro Geldstrafe, zur Hälfte bedingt. Der Angeklagte richtete am Ende unter Tränen sein Wort an Angehörige: „Ich möchte mich für das Leid, das ich zugefügt habe, entschuldigen.“

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