In den steirischen Landeskrankenhäusern gilt wegen der steigenden Corona-Fälle ab sofort - bis auf wenige Ausnahmen - ein Besuchsverbot. Auch die beiden Unfallkrankenhäuser in der Steiermark ziehen nach, am Standort Kalwang gelten die verschärften Regeln schon ab Donnerstag.
Im UKH Graz sind Besuche ab Montag eingeschränkt. Angelehnt an die Regeln der Kages dürfen grundsätzlich nur noch Kinder sowie betagte und demente Menschen nach telefonischer Voranmeldung besucht werden, so ein Verantwortlicher der UKHs zur „Krone“.
In den steirischen Landeskrankenhäuser soll durch das Besuchsverbot ja vor allem das medizinische und pflegerische Personal vor einer Ansteckung geschützt werden. Ausnahmen gelten laut Kages insbesondere für die Verabschiedung von Sterbenden, Väter zur Begleitung bei der Geburt, Besuche bei Palliativ- und Hospizpatienten, Besuche der Eltern bei Kindern sowie unbedingt notwendige Besuche, die für das Wohl des Patienten unabdingbar sind.
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