Die Austrian Power Grid (kurz APG), die die 380-kV-Leitung zurzeit errichtet, hat Klage eingereicht – schon wieder. Diese ging bereits Wochen vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes beim Landesgericht ein – nämlich Ende August. Anders als wie bei den bisherigen Besitzstörungsklagen begehren die Freileitungserrichter nun eine Feststellung, wer für den Schaden durch die bereits gerichtlich behandelten Besitzstörungen haftet. Dies bestätigt Peter Egger, Sprecher des Landesgerichtes Salzburg auf Nachfrage.
Klage gegen fünf Aktivisten
Fünf Beklagte listet die Klagsschrift auf: Es dürfte sich vor allem um jene Aktivisten handeln, die in Bad Vigaun mehrmals durch ihre Aktionen Aufmerksamkeit erlangten. Der APG nach soll das Quintett nun für den Schaden, der durch die Störaktionen ausgelöstet wurde, haften. Genauer gesagt geht es um „alle Nachteile“, die die Aktivisten durch das Betreten des forstlichen Sperrgebietes, angerichtet haben sollen. Der Streitwert beläuft sich auf 20.000 Euro.
Prozess Ende November im Landesgericht
Laut Egger langte bereits eine schriftliche Antwort der Beklagten bei Gericht ein, wonach sie die Abweisung der Klage beantragen. Das bedeutet: Die 380-kV-Stromleitung wird erstmals auch die Zivilrichter des Landesgerichtes bestätigen: Ein Prozesstermin ist bereits für den 30. November, 14.30 Uhr, fixiert.
Die neuerliche Klage der APG baut jedenfalls auf die mehreren Besitzstörungsverfahren auf, die am Bezirksgericht in Hallein verhandelt wurden: mindestens drei solcher Verfahren gegen Aktivisten strengte die APG bereits an. Und bekam meist auch recht. Über den Widerstand der Erdkabel-Befürworter hatte die „Krone“ im Frühjahr mehrfach berichtet: Dabei ketteten sich Aktivisten aus Protest sogar an Bäume an.
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