Aufgezeigt hat den Missstand Rechtsanwalt Erich Schwarz: Er betreut einen Bewohner, der unter Dauer-Schmerzen in der Hand leidet. Nur eine Strom-Therapie kann die Beschwerden lindern – und die absolviert der Pensionist beim Physiotherapeuten des Heimes. Der hat aber bisher keinen Kassenvertrag, die Patienten müssen die Behandlung selbst zahlen, erst nach Wochen wird ihnen ein Teil der Kosten zurückgezahlt.
„Aber eben nicht alles“, schildert Anwalt Schwarz. Sein Schützling hat 420 Euro an Therapiekosten vorgestreckt und wartet auf die Rückerstattung, „viele andere können sich die Therapie gar nicht leisten, weil sie nur 100 bis 150 Euro als Taschengeld zu Verfügung haben. Die Leute benötigen Therapie, können das aber nicht bezahlen – sie müssen mit den Schmerzen leben“, weiß der Anwalt. Der nötige Kassenvertrag für den Therapeuten ist seit einem Jahr überfällig. Übrigens: In anderen städtischen Seniorenheimen gab es keine Vertragsprobleme.
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