Rechtsstreit möglich

Einlagensicherung droht nun Klage

Burgenland
15.10.2020 09:24
Auch noch Monate nach dem Crash der Commerzialbank beschäftigt der Bank-Skandal die Sparer. Menschen, die abseits der gesicherten 100.000 Euro Geld verloren haben, versuchen, ihre Ansprüche bei der Einlagensicherung (ESA) geltend zu machen – nicht immer mit Erfolg. Ein Betroffener überlegt nun zu klagen.

Im aktuellen Fall geht es um die Ausnahmeregelung, welche unter bestimmten Umständen auch eine Entschädigung oberhalb der Grenze von 100.000 Euro möglich macht. Der Mann aus dem Bezirk Mattersburg hatte im Vorjahr eine Firmenpension von seinem ehemaligen Arbeitgeber überwiesen bekommen. Das Geld legte er aus Sicherheitsgründen auf ein Sparbuch. Nach dem Zusammenbruch der Bank hoffte er, unter die Sonderregelung zu fallen und auch diese sechsstellige Summe von der Einlagensicherung zurückzubekommen. In einem Schreiben gab ihm die ESA sogar grundsätzlich recht, verwies aber darauf, dass es mit dem Überweisen des Geldes auf das Sparbuch zu einer Veranlagung gekommen sei und die Ausnahmeregelung damit nicht zum Tragen komme.

Für den Betroffenen völlig unverständlich. „Es handelt es sich um meine Pensionsvorsorge für die Zeit, als ich im Ausland gearbeitet habe und in Österreich nicht sozialversichert war. Das bedeutet, dass ich eine Pensionslücke von fünf Jahren habe“, ärgert sich der Sparer. Auch sein Rechtsanwalt Gerald Vogler vertritt eine andere Rechtsmeinung als die ESA. Da es sich um eine EU-Richtlinie handelt, stellt sich die Frage, wie weit diese durch eine innerstaatliche Auslegung eingeschränkt werden kann. „Entscheiden werden das die Gerichte“, meint Vogler. Der betroffene Sparer will in den nächsten Wochen entscheiden, ob er klagt. Gleichzeitig sucht er andere Geschädigte, die sich einer solchen Klage anschließen würden.

Christoph Miehl, Kronen Zeitung

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