Notwendig für die Direktwahl ist ein Antrag des Gemeinderates (mit einfacher Mehrheit) an den Landtag, der für die entsprechende Änderung des Stadtrechtes zuständig ist. Oppitz-Plörer verwies auf die Tiroler Gemeindewahlordnung (TGWO), die eine erprobte Regelung für die Direktwahl habe.
Bürgermeister darf keine Marionette sein
Wichtig sei ihr, dass die Stadt effektiv geführt werden könne, und die Kontrolle gewährleistet sei. Dies sei mit dem derzeitigen Stadtrecht möglich. Es dürfe keine "Verwässerung des Bürgermeisteramtes" geben, notwendig sei etwa die Personalhoheit und ein entsprechender finanzieller Spielraum. Ein Bürgermeister brauche ein starkes Handwerkszeug, die Bevölkerung wolle keine Marionette an der Spitze der Stadt.
Grünes Licht für die Direktwahl gibt es auch von anderen Stadtparteien. Der Koalitionspartner SPÖ verwies am Dienstag auf das geltende Arbeitsübereinkommen der Innsbrucker Stadtregierung. 2006 sei die Einführung der Direktwahl in dem Papier festgeschrieben worden.
Für die Umsetzung ladet Oppitz-Plörer offiziell alle Fraktionen dazu ein, "ein echte Direktwahl in Innsbruck umzusetzen".
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