01.09.2020 11:00 |

380er-Verfahren:

Die Enteignungen sind rechtswidrig

Ein Erfolg für die 380-kV-Freileitungsgegner in Salzburg! Den Einsprüchen von Grundeigentümern gegen die Enteignung wurde vom Salzburger Landesverwaltungsgerichtshof stattgegeben.
Artikel teilen
Drucken
Kommentare
0

Wie Anwalt Wolfgang List informiert, wurden zwei Punkte für rechtswidrig erklärt. Zum einem darf in dem Bescheid nicht vorkommen, dass die Leitung jederzeit zum Nachteil der Grundeigentümer um- oder ausgebaut werden kann.

Zum anderen ist es auch nicht zulässig, dass der Betreiber Austrian Power Grid (APG) ein generelles Bauverbot gegen den Eigentümer an der Trasse verhängt. „Die Entscheidung des Gerichts zeigt,dass die Verfahren nicht sauber waren“, so List. Es ist davon auszugehen, dass alle Bescheide jener, die die Enteignung angefochten haben, aufgehoben werden.

explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).

Salzburg