Bundesheer sah zu

Keine Ermittlungen zu fatalem Hinterhalt am Golan

Österreich
14.08.2020 21:07

Nach dem Vorfall vom September 2012, bei dem österreichische Blauhelme auf dem Golan die Einfahrt syrischer Geheimpolizisten in einen tödlichen Hinterhalt nicht verhindert haben, hat die Staatsanwaltschaft Wien keine Ermittlungen eingeleitet. „Es ist abgesehen worden von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens“, sagte Sprecherin Nina Bussek.

„Absehen von der Einleitung kann man dann, wenn man nach Prüfung des Sachverhalts zu der Entscheidung kommt, dass es keinen Anfangsverdacht gibt“, erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien weiter.

Vorfall wurde erst sechs Jahre später bekannt
Am 29. September 2012 hatten österreichische Blauhelme auf dem Golan syrische Geheimpolizisten nicht aufgehalten. Bei einer darauffolgenden Schießerei wurden alle neun Syrer getötet. Der Vorfall war erst 2018, fast sechs Jahre später, publik geworden, nachdem Medien - siehe oben - ein von einem UNO-Soldaten gemachtes Video davon veröffentlicht hatten. Aussagen auf dem Video ließen vermuten, dass den österreichischen Soldaten die Gefahr des Hinterhalts durchaus bewusst war, sie die Syrer aber nicht warnten.

„Normal musst das de Hund sagen“, sagte laut dem Video einer der Blauhelme seinem Kollegen, nachdem die Syrer in einem weißen Geländewagen den Checkpoint passiert hatten. Begründung: „Wenn da aner überbleibt, kummt er umma und schießt uns ab.“ Die Blauhelme filmten danach das erwartete Geschehen, versehen mit Kommentaren wie „Jetzt geht‘s gleich los“, „Ana is scho owegfoilln“, „Ja, aber der überlebt das ned“.

Kommission sah kein Fehlverhalten
Eine vom damaligen Verteidigungsminister Mario Kunasek (FPÖ) beauftragte Kommission kam später zu dem Schluss, dass das Verhalten der österreichischen Soldaten der für sie geltenden (völkerrechtlichen) Auftrags- und Weisungslage entsprach und somit mandatskonform war. Die Soldaten hatten strikte Anweisung, sich nicht in bewaffnete Auseinandersetzungen einzumischen und auch sonst „jegliches Verhalten zu unterlassen, das von einer der Konfliktparteien als Einmischung gesehen werden konnte“.

Dem Verteidigungsministerium lagen am Freitagnachmittag noch keine Informationen über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft vor. „Jede Entscheidung eines unabhängigen Gerichts nehmen wir zur Kenntnis.“

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