Zur Vorgeschichte: Ein Feldkirchner Rechtsanwalt hatte Klientengelder veruntreut. Er wurde dafür bereits auch verurteilt. Übrig geblieben sind die Opfer, die auf einigen Hunderttausend Euro Schaden sitzen geblieben sind. Denn die Versicherung sei nicht zuständig, da die Geschäfte nicht nach dem Treuhandstatut abgewickelt worden sind.
Das wussten die Häuslbauer aber alle nicht, die über den Advokaten Verträge abwickelten. "Ich war der Meinung, dass alles rechtens ist", erklärt ein Hauskäufer, der rund 46.000 Euro verloren hat. Er hat nun eine Klage gegen die Hypo eingebracht. Sie war die Bank, wo die "Anderkonten" lagen.
"Bank wusste, dass Fremdgeld verwaltet wird"
"Leider waren das keine klassischen Treuhandkonten. Aber zumindest wusste die Bank durch die Bezeichnung, dass hier Fremdgeld verwaltet wird", sagt Anwalt Norbert Moser. "Zu klären ist, wie weit hier die Sorgfaltspflicht geht."
Bisher hat die Hypo jede Schuld von sich gewiesen: Unterschriften auf den Treuhandverträgen seien gefälscht, es könne sich auch niemand an diese Verbindungen mit dem verurteilten Juristen erinnern. Der Prozess am Klagenfurter Landesgericht hat eben erst begonnen, die Beweisaufnahme wird wohl dauern.
Fraglich ist nach wie vor, wie Mandanten vor kriminellen Anwälten geschützt werden könnten. Kärntens Kammerpräsident Gernot Murko hat einen Solidarhaftungsfonds bisher abgelehnt.
von Kerstin Wassermann, "Kärntner Krone"
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