Die US-Schauspielerin Ashley Judd hat mit ihrer Klage wegen sexueller Drangsalierung gegen den einstigen Hollywoodmogul Harvey Weinstein einen Etappensieg errungen. Ein Bundesberufungsgericht in San Francisco entschied am Mittwoch, dass die 52-Jährige ihre Klage weiterverfolgen kann. Die anderslautende Entscheidung einer untergeordneten Instanz wurde aufgehoben.
In der vorangegangenen Entscheidung hatte ein Richter in Los Angeles im Jänner 2019 befunden, dass Judd sich nicht auf die für berufliche Beziehungen geltenden Gesetze gegen sexuelle Belästigung berufen dürfe, da sie keine Angestellte Weinsteins gewesen sei.
Weinstein konnte Druck ausüben
Das Berufungsgericht kam hingegen jetzt zu dem Schluss, dass Weinstein aufgrund seiner früheren beruflichen Stellung als einer der größten US-Filmproduzenten in der Lage gewesen sei, Druck auf Judd auszuüben. Der Bezug ihrer Klage auf die Gesetze gegen Drangsalierung in Arbeitsverhältnissen bewertete das Gericht deshalb als korrekt.
Judd war im Oktober 2017 eine der ersten Schauspielerinnen gewesen, die Weinstein öffentlich der sexuellen Vergehen beschuldigt hatten. Im April 2018 reichte sie Klage gegen ihn ein. Judd wirft Weinstein vor, ihre Filmkarriere beschädigt zu haben, weil sie seine sexuellen Annäherungsversuche zurückgewiesen habe.
23-jährige Haftstrafe
Weinstein verbüßt bereits eine 23-jährige Haftstrafe wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung, zu der er im März von einem Gericht in New York verurteilt worden war.
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