„Bei der Haftprüfung wurde die U-Haft in eine vorläufige Anhaltung umgeändert“, erklärt Reinhard Steiner, Sprecher der Linzer Staatsanwaltschaft. Und dieser Umstand zeigt schon auf, wohin die Reise geht. Denn der offensichtlich psychisch schwer kranke Verdächtige wird wohl kein Urteil im klassischen Sinn erhalten, sondern in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden. Die Linzer Staatsanwaltschaft will einen derartigen Antrag jedenfalls bei Gericht einbringen.
Kein Motiv
Nach dem Angriff – der jüngere Bruder war in der Wohnung zu Gast –, konnte der Verdächtige nicht sagen, warum er dem schlafenden 42-Jährigen zweimal ein Messer in die Brust gerammt hatte. Schmerzensschreie hatten dessen Frau geweckt, die den Schwager wegsperren konnte und ihren Mann so vermutlich das Leben rettete.
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