Täter eingewiesen

Steirerin getötet: „Verspürte Drang zum Stechen“

Steiermark
14.07.2020 15:43

Kerstin W.s Familie ist gebrochen, trauert um ihren Sonnenschein. Die zweifache Mutter wurde im Februar in Graz zum Zufallsopfer eines psychisch Kranken, der nur eines wollte: jemanden töten! 19-mal stach er auf die Frau ein. Zum Tatzeitpunkt war der Grazer nicht zurechnungsfähig, deswegen wird er nun eingewiesen.

„Diese Tat ergreift auch einen erfahrenen Staatsanwalt wie mich sehr. Eine junge Frau, zweifache Mutter, wurde durch eine unverständliche Tat aus dem Leben gerissen“, ist Staatsanwalt Hansjörg Bacher berührt von dem, was am 4. Februar dieses Jahres in Graz-St. Peter passiert ist.

Frau wurde von Angriff völlig überrascht
Kerstin W. (33) wollte zur Arbeit in die Zahnarztpraxis, wartete an einer Kreuzung in Graz-St. Peter. Neben ihr stand ein 28-jähriger Mann. Kurz davor hatte er in der Wohnung seiner Eltern ein Messer eingesteckt. „Die Stimmen sagten, dass ich mir und anderen wehtun soll. Egal, ob Mensch oder Tier, auch wenn ich sie lieb habe. Und dann hab ich sie gesehen. Ich verspürte einen Drang zum Stechen.“

Angreifer stach 19-Mal auf zweifache Mutter ein
Er zog auf, rammte auf offener Straße die Waffe in den Körper der wehrlosen Frau. Laut Gerichtsmediziner Mario Darok insgesamt 19-mal. Etliche Menschen kamen ihr zu Hilfe. „Ein Mann stürmte herbei und trat auf den Kopf des Angreifers wie auf einen Fußball ein und fixierte ihn dann“, berichtet ein Mediziner, der Kerstin W. Erste Hilfe leistete.

Schockierende Zeugenaussagen
Ein Elektroinstallateur griff ebenso ein. „Die Frau wusste, dass ein Messer in ihrer Brust steckt. ,Ich habe zwei kleine Kinder’, sagte sie noch zu mir und wurde danach bewusstlos.“

Sieben Stunden dauerte die erste der vielen Not-OPs, 60 Blutkonserven verabreichten ihr die Ärzte. Vergebens, die bildhübsche Steirerin starb. Todesursache: Pumpversagen des Herzens infolge starker Blutungen.

„Weitere schwere Straftaten sind zu befürchten“
Obwohl der Angreifer seit der Tat intensiv behandelt wird, greift seine schwere psychische Erkrankung immer wieder durch. „Weitere schwere Straftaten sind zu befürchten“, meint Gerichtspsychiater Christoph Ebner, weswegen er als einzigen Ausweg eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher sieht. Dem schließt sich Staatsanwalt Hansjörg Bacher an: „Der Wahn hat gehandelt. Er ist sehr gefährlich. Die Bevölkerung muss vor ihm geschützt werden, so etwas darf nie wieder passieren. Und wenn es bis an sein Lebensende dauert.“

Die Geschworenen folgten diesem Rat. Der 28-Jährige wird eingewiesen. Nicht rechtskräftig!

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