Todesstrafe-Debatte

Japan gewährt erstmals Blick in Todeskammern

Ausland
27.08.2010 16:26
Im Zuge einer neuen Debatte um die Abschaffung der Todesstrafe hat die japanische Bevölkerung jetzt erstmals in der Geschichte des Landes einen Blick in eine Hinrichtungskammer werfen können. Die Behörden erlaubten Medien den Zutritt zu einer Haftanstalt in Tokio, um die Räumlichkeiten, in denen Insassen mittels Erhängung exekutiert werden, zu fotografieren.

Die japanische Justizministerin Keiko Chiba, selbst entschiedene Gegnerin der Todesstrafe, hatte bei ihrem Amtsantritt 2009 angekündigt, die Todesstrafe in ihrem Land zu überprüfen und zudem die Hinrichtungskammern für die Medien zu öffnen. Nach dem Regierungswechsel macht sie nun ernst.

Drei Knöpfe für die Falltür
Das japanische Fernsehen sowie Print- und Onlinemedien zeigten am Freitag Bilder einer - relativ neu aussehenden - Haftanstalt in Tokio, die über einen gläsernen, fensterlosen Komplex verfügt, in dem zum Tode Verurteilte gehängt werden. Im Hinrichtungsraum selbst ist ein rotes Viereck auf dem Boden zu sehen - auf diesen Punkt müssen sich die Verurteilten stellen, bevor ihnen die Schlinge um den Hals gelegt wird. Anschließend öffnet sich unter ihnen eine Falltür.

Der Mechanismus funktioniert ähnlich der amerikanischen Giftspritze und wird über einen von drei Knöpfen in einem anderen Raum ausgelöst, wobei drei Beamte gleichzeitig einen Knopf betätigen und somit unklar ist, welcher zum Tod des Verurteilten führte. Außer Tokio verfügt Japan noch über sechs weitere Gefängnisse mit Todeszellen, fünf davon haben auch eine Hinrichtungskammer.

Rund 700 Exekutionen seit 1946
Japan ist neben den USA das einzige große Industrieland, das die Strafe noch vollstreckt. Zwischen 1946 und 1993 wurden 766 Menschen zum Tode verurteilt, 608 davon wurden bereits gehängt. Zwischen 1993 und 2010 gab es laut Online-Quellen insgesamt 84 Exekutionen. Die Zahl der Verurteilungen ist nicht bekannt.

Die Todesstrafe steht in Japan nur auf mehrfachen Mord. Das Mindestalter der Todeskandidaten beträgt 18 Jahre zum Zeitpunkt des Verbrechens. Damit schöpft das Land den Rahmen, den die UN-Menschenrechtsvereinbarungen zulassen, vollständig aus. Die Volljährigkeit erreicht man in Japan allerdings erst mit 20.

In Todeszellen kann jeder Tag der letzte sein
Laut Gesetz muss der Justizminister innerhalb von sechs Monaten nach rechtkräftiger Verurteilung und vollständiger Ausschöpfung des Instanzenzuges die Vollstreckung eines Todesurteils anordnen. In der Realität müssen Häftlinge aber teils jahrzehntelang unter vollständiger Isolation von der Außenwelt und 24-Stunden-Überwachung in nur wenige Quadratmeter großen Zellen ausharren. Ende der Achtzigerjahre starb ein wegen eines Giftanschlages Verurteilter im Alter von 95 Jahren, nachdem er mehr als 30 Jahre lang auf seine Hinrichtung gewartet hatte. Das Land wurde nicht nur dafür wiederholt von Menschenrechtlern kritisiert.

Die Todeskandidaten erfahren erst am Morgen der Hinrichtung, dass sie am heutigen Tag gehängt werden. Außer einer letzten Mahlzeit wird ihnen nur die Kontaktaufnahme zu einem Seelsorger gewährt. Die Verwandten erfahren erst nach Vollzug der Exekution über diese. Meistens erhalten sie die sterblichen Überreste erst nach einer Einäscherung - laut Menschenrechts-Aktivisten deswegen, um die Spuren des Todeskampfes der Erhängung zu verwischen.

Bevölkerung stand stets hinter Todesstrafe
Die Zustimmung der Bevölkerung Japans zur Todesstrafe hat im Laufe der Jahre zwar abgenommen, kam aber nie unter die 50-Prozent-Marke. In den letzten Jahren gab es aber immer wieder Politiker und auch Justizminister, die ihre Abneigung gegenüber der Todesstrafe öffentlich artikulierten. Der ehemalige Justizminister und gläubige Buddhist Seiken Sugiura unterzeichnete während seiner Amtszeit 2005 bis 2006 etwa keine einzige Hinrichtungsanordnung. Sein Nachfolger trieb dafür die Zahl der Vollstreckungen auf ein neues Rekordniveau.

Als Wendepunkt gilt der Freispruch des zum Tode verurteilten Toshikazu Sugaya im Frühjahr 2010. Der Mann war wegen eines falschen DNA-Abgleichs 17 Jahre unschuldig in der Todeszelle gesessen. NGOs kritisierten dabei einmal mehr die Polizeigesetze Japans, die das Erzwingen von Geständnissen leicht ermöglichen. 

Chiba genehmigte zwei Hinrichtungen und war "live" dabei
Als Keiko Chiba im Juni 2010 in der neuen Regierung von Naoto Kan das Amt der Justizministerin erneut bekam, berichteten japanische Zeitungen wieder von der Abschaffung der Todesstrafe. Chiba erklärte bei ihrem zweiten Amtsantritt aber erneut, dass sie eine Diskussion anstoßen und die Rechtslage überprüfen möchte.

Im Juli unterzeichnete die als deklarierte Anti-Todesstrafe-Aktivistin bekannte Anwältin und Frauenrechtlerin dann völlig überraschend zwei Hinrichtungsbescheide. Als erste Justizministerin in der Geschichte Japans bestand sie aber darauf, bei den Hinrichtungen persönlich anwesend zu sein - weil es ihre Pflicht sei, so Chiba.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Kostenlose Spiele