Lebhafte Diskussionen hat die „Blumenkistl-Verordnung“ in den Klagenfurter Gemeindewohnungen ausgelöst. Mieter verstehen nicht, warum sie nach Jahrzehnten die Blumenkästen so anbringen müssen, dass diese nach innen hängen. Laut Mietrechtsexperten gelte das zwar schon lange, werde aber kaum überprüft.
Michael Tschamer von der Arbeiterkammer vergleicht Balkonkisterln mit Sat-Schüsseln: „Sie sind eine Veränderung der Außenfront und deshalb nur in Absprache mit dem Vermieter erlaubt. Dieser wiederum muss für die sogenannte Verkehrssicherheit sorgen und haftet deshalb auch bei Unfällen.“
Wenn ein hinunterfallender Balkonkasten in einem Mietshaus Schaden anrichtet, trägt die Gebäudehaftpflichtversicherung des Vermieters die Folgen. Tschamer: „Die Stadt Klagenfurt hat mit ihrer Ermahnung der Mieter auf einen Unfall in Tirol reagiert. Vermieter dürfen verlangen, dass Verschönerungen erneuert oder anders angebracht werden.“
Das Gesetz gelte für Mietwohnungen in ganz Österreich; auch bei Genossenschaften oder Privatvermietern. Jeder Vermieter sei angehalten, die Sicherheit regelmäßig zu überprüfen. „Kontrollen von Hunderten Balkonen sind jedoch nicht einfach.“ Tschamer rät, mit Aushängen in den Häusern an die Regeln zu erinnern.
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