Shoppingcity

Sonderverordnung für Seiersberg beschlossen

Steiermark
07.05.2020 11:45

Über viele Jahre hinweg hat sich die Diskussion rund um den Standort der Shoppingcity Seiersberg gezogen. Die Landesregierung hat nun eine Sonderverordnung beschlossen, die den Standort rechtfertigen soll.

Donnerstagvormittag fand die Sitzung statt, in der die Landesregierung die höchst umstrittene Einzelstandortverordnung beschlossen hat. In den nächsten Tagen wird diese in Kraft treten. Das bedeutet, dass das Einkaufszentrum mit seinen rund 74.000 Quadratmetern im Wesentlichen mit nur minimalen Einschränkungen so betrieben werden darf, wie es dasteht. 

Umweltprüfung nicht notwendig
Man habe alles sorgfältig geprüft, und da die Shoppingcity bereits seit mehreren Jahren im Einsatz sei, wären auch die Auswirkungen auf die Umwelt bekannt. Eine Strategische Unweltprüfung sei daher - und unter dem Aspekt, dass das Einkaufszentrum nicht weiter vergrößert werden darf - nicht mehr erforderlich.

Kritik an Beschluss
Die Kritik an diesem Vorgehen ließ nicht lange auf sich warten. KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler sagte: „Statt dafür zu sorgen, dass sich die Betreiber an die Gesetze halten, werden einfach die Regeln verbogen. Alle müssen sich an die Gesetze halten, manche scheinen davon allerdings ausgenommen zu sein. Dabei darf man nie vergessen, dass Seiersberg in keinem Fall von der Schließung bedroht wäre, sondern nur umbauen müsste. In Graz dagegen sind tatsächlich zahlreiche Arbeitsplätze in Gefahr und bereits verloren gegangen, weil die Kaufkraft abgezogen wird.“

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