380-kV-Freileitung:

Proteste waren laut Gericht Besitzstörung

Salzburg
27.04.2020 18:38
Nächstes Kapitel in der hochemotionalen Debatte um die 380-kV-Freileitung in Salzburg: Bekanntlich klagte die Austrian Power Grid (APG) sieben Aktivisten auf Besitzstörung. Grund: Deren Proteste, mit denen sie Schlägerungsarbeiten in Bad Vigaun verhinderten. Bei fünf Personen gab die Bezirksrichterin der Klage Folge.

Ende Jänner hatte die APG die Besitzstörungsklage gegen sieben Freileitungsgegner eingereicht. Nun gab das Bezirksgericht Hallein den Stromleitungsbauern großteils recht. Der 19-seitigen Entscheidung nach haben fünf Aktivisten zwischen dem 13. und 17. Jänner „den Besitz der Klägerin gestört, indem sie sich im Bereich der Rodungsarbeiten aufgehalten und verhindert haben, dass diese Arbeiten fortgesetzt werden“, so Sprecher Peter Egger.

Entscheidung im zweiten Verfahren ist noch offen
Die Argumente der Aktivisten gingen ins Leere: Laut Egger komme die Versammlungsfreiheit nicht zu tragen, da „diese dort beschränkt ist, wo in die Rechtssphäre Dritter eingegriffen“ wird. Rechtlich besitzt die APG nämlich den betroffenen Waldstreifen seit Beginn der Rodungsarbeiten. Auch das Argument, wonach die Aktivisten den Waldbereich nur zu Erholungszwecken betreten hätten, blieb erfolglos. Weil sie eben „das Gebiet nicht zu Erholungszwecken“ aufgesucht hatten.

Ergo: Die fünf Freileitungsgegner haben es auch künftig zu unterlassen, den betroffenen Rodungsstreifen in Bad Vigaun zu betreten.

Gegen zwei Aktivisten ist die Klage abgewiesen worden: „Weil das Gericht nicht feststellen konnte, dass sich diese Personen im Rodungsbereich aufgehalten haben“, so Egger. Gemeint ist auch Franz Köck, Adneter Freileitungsgegner. Seine These, wonach die APG wahllos bekannte Aktivisten klagte, scheint damit nicht ganz von ungefähr. Die Beklagten können Rekurs am Landesgericht einbringen. Währenddessen steht noch eine Entscheidung zum zweiten Besitzstörungsverfahren aus: Hier hatte die APG acht weitere Aktivisten geklagt.

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