Aufgrund des anhaltend trockenen und warmen Wetters der letzten Wochen und der Tatsache, dass nach wie vor keine größeren Niederschläge zu erwarten sind, haben die Bezirkshauptmannschaften Kufstein und Kitzbühel am Freitag ebenso eine Schutzverordnung hinsichtlich der erhöhten Waldbrandgefahr erlassen. In den Bezirken Imst, Innsbruck-Land, Landeck, Schwaz sowie in der Stadt Innsbruck war bereits eine solche Verordnung in Kraft.
„Durch diese Maßnahmen sind ab sofort jegliches Feuerentzünden und das Rauchen im Wald sowie in Gefährdungsbereichen, die aufgrund der Boden- oder Windverhältnisse durch Funkenflug einen Brand im Wald begünstigen können, verboten“, heißt es vonseiten des Landes.
Auch Zweckfeuer verboten
Das betreffe auch Zweckfeuer, zu welchen unter anderem das Verbrennen von Astmaterial auf Almflächen im Nahbereich des Waldes und das Verbrennen von Rinden und Ästen zum Zweck der Borkenkäferbekämpfung zählen.
Der Monat April ist im Jahreslauf der Monat mit den meisten Waldbränden. Auch heuer hat es bereits einige Waldbrände gegeben, die hohe Einsatzkosten verursacht haben.
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