Deutscher angeklagt

Kein Nachweis für Missbrauch, Strafe wegen Kinderporno

Tirol
02.08.2010 15:42
Im ersten Prozess ist ein deutscher Busfahrer "nur" wegen Besitz und Herstellung von Kinderpornos angeklagt gewesen. Damals tauchte zusätzlich der Verdacht des sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen auf. In diesem Punkt wurde der Angeklagte am Montag in Innsbruck freigesprochen. Bei den Kinderpornos nicht.

In seinem ersten Prozess am Innsbrucker Landesgericht stand ein deutscher Busfahrer (45) wegen Herstellung und Besitzes von Kinderpornos vor Einzelrichter Norbert Hofer. Dieser erklärte sich für unzuständig. Denn im Verlauf des Prozesses hatte sich der Verdacht ergeben, dass der Angeklagte auch eine 13-Jährige missbraucht habe. Und dafür ist ein Schöffengericht zuständig.

Vor Schöffenrichter Peter Friedrich ging gestern Teil zwei dieses Prozesses in Szene. Mit Abstrichen gab der Angeklagte seine pädophile Neigung und den Besitz von Kinderpornos zu. Er bestritt hingegen, jene 13-Jährige missbraucht zu haben, die im November 2009 mit ihm im Bus mitgefahren war. "Sie blieb allein im Bus, drängte sich mir auf und verlangte einen Zungenkuss", sagte der Angeklagte. Er habe ihr aber nur ein Bussi gegeben. Zur Aussage der Kronzeugin war die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Für Kinderporno-Besitz gab’s 4.200 Euro Geldstrafe. Vom Sex-Missbrauch wurde der Angeklagte im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

von Hans Licha, Tiroler Krone

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Tirol



Kostenlose Spiele