Wegen Datenschutz

Covid-19-Gesetz kappt den Ärzten Informationen

Tirol
02.04.2020 08:30

Das Covid-19-Gesetz wird von den Hausärzten kritisiert. Sie bekommen keine Informationen, ob Patienten am Coronavirus erkrankt sind.

Mit den Patienten kommt täglich der Coronavirus-Verdacht in die Ordinationen der Hausärzte. Sie befinden sich dadurch auf einer schmalen Gratwanderung, die zwischen ihrem Grundauftrag, Patienten Hilfe zu leisten, und dem Risiko der Ansteckung passiert. „Es ist wie Russisches Roulette-Spiel, dem wir uns selbst, unsere Mitarbeiter und die Patienten aussetzen. Gerade jetzt ist es wichtig, dass chronische Erkrankungen oder Schmerzen in den Praxen behandelt werden, bevor sie sich verschlechtern und eine Spitalseinweisung des Patienten erforderlich wird“, teilt ein Arzt aus dem Bezirk Innsbruck Land mit.

Infos werden nicht mehr weitergegeben
Laut mehreren Gesprächen, die die „Tiroler Krone“ mit niedergelassenen Ärzten im Tirol führte, liegt die Krux hierbei im am 16. März in Kraft getretenen Covid-19-Maßnahmengesetz begraben. Eine Ärztin aus dem Bezirk Kufstein erklärt dies folgendermaßen: „Ich wurde vom Bürgermeister informiert, wer in der Gemeinde infiziert ist. Seit der Covid-19-Verordnung werden aus Datenschutzgründen diese wichtigen Informationen nicht mehr weitergegeben. Da frage ich mich, ob die ärztliche Schweigepflicht keine Bedeutung mehr hat.“

„Das ist unverständlich“
Auch Günter Atzl, Kammeramtsdirektor der Tiroler Ärztekammer, ist dieser Umstand bekannt. „Letzte Woche wurde von einer Bezirkshauptmannschaft mitgeteilt, dass die Amtsärzte diese Daten nicht mehr weitergeben dürfen. Ein für mich unverständlicher Umstand, da ein leistungsfähiger niedergelassener Ärztebereich gerade in Zeiten von Covid-19 eine Schlüsselrolle einnimmt, damit die Spitäler nicht unnötig zusätzlich belastet werden. Wenn dieser Bereich der medizinischen Grundversorgung ausfällt, wird es in den Spitälern kritisch“, ist er überzeugt.

Der Innsbrucker Rechtsanwalt Peter Wallnöfer dazu: „Auf Basis des geltenden Rechtes ist es riskant, Daten ohne gesetzliche Ermächtigung weiterzugeben. Auch wenn legitime Interessen naheliegen“.

Hubert Berger, Kronen Zeitung

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