Der Stopp auf vielen Baustellen hat auch Auswirkungen auf Käufer und Verkäufer von Wohnungen und Häusern. Immobilienexperte Benedikt Stockert, Partner von FSM Rechtsanwälte, verweist darauf, dass grundsätzlich bestehende Verträge einzuhalten sind. „Gibt es keine vertraglichen Übereinkünfte, wie mit Fällen höherer Gewalt umzugehen ist, greifen die gesetzlichen Vorschriften“, so Stockert
Konkret bedeute das: Überschreitet der Bauträger das vertraglich vereinbarte späteste Übergabedatum, befinde er sich objektiv im Verzug. Der Käufer habe somit ein Wahlrecht: Entweder, er hält am Vertrag fest und besteht unverändert auf vertragsgemäße Erfüllung, oder er tritt unter Setzung einer „angemessenen“ Nachfrist vom Kaufvertrag zurück.
Auch Käufer in der Pflicht
„Eine umstandsbedingte ‘automatische‘ Zahlungsfristverlängerung gibt es nicht“, so Stockert zur APA. Ähnliches gelte im Falle der nicht möglichen Übernahme der Wohnung, etwa weil der Käufer in Quarantäne ist.
Wenig Möglichkeiten sieht Stockert bei Schadenersatzansprüchen. „Beruht die käufer- oder verkäuferseitige Verspätung auf Maßnahmen zur Bekämpfung von Covid-19, ist diese wohl nicht vorwerfbar. Da subjektives Verschulden allerdings Voraussetzung für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen ist, sind Schadenersatzleistungen aus diesem Grund daher in der Regel ausgeschlossen“, so Stockert. Auch den Rücktritt von einem bereits wirksam gestellten Kaufangebot - ohne dass es bisher zu einer Vertragsunterfertigung kam - sieht er skeptisch.
Stockert weist noch auf einen wichtigen Punkt hin: Bauträger hätten keine gesetzlichen Berichtspflichten gegenüber dem Käufer. Eine Verpflichtung des Bauträgers, den Käufer über Baustellenstopps in Kenntnis zu setzen, bestehe daher nicht.
Video: Finanzminister Blümel zur finanziellen Situation
Wirtschaft steht massives Defizit ins Haus
Erst am Freitag hielt Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) statt einer klassischen Budgetrede eine „Erklärung zur finanziellen Situation“. Statt des eigentlich erwarteten Überschusses steht dem Bund heuer - wegen des erwarteten Wirtschaftseinbruchs und der Kosten für die Bewältigung der Corona-Krise - ein „massives Defizit“ ins Haus. Man werde tun, was notwendig ist, so der Finanzminister, der klarstellte: „Für dieses Budget gelten andere Maßstäbe. Es ist ein Budget der Krise.“
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