Was passiert, wenn Arbeitnehmer trotz Reisewarnung in Risiko-Gebiete reisen? Die Gewerkschaft gab am Mittwoch Antworten..
Personen, die trotz der aktuellen Coronavirus-Lage in Risikogebiete reisen, werden kritisch beäugt. Ein Urlaub in einem Krisengebiet oder einem Corona-Hochrisiko-Land wie Italien ist dennoch nicht verboten. „Eine Reisewarnung geht nicht so weit, dass der Arbeitgeber Beschäftigten untersagen kann, Urlaub in einem Krisengebiet zu machen“, sagt Gewerkschaftschef Gerald Forcher. „Das wäre ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte.“ Er verweist auf das Angestelltengesetz. Im Krankheitsfall könne jedoch die Entgeltauszahlung ausfallen, so Forcher. Auch eine Anweisung zum Home-Office sei unzulässig.
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