Mit verweinten Augen sitzt die 43-jährige Pflegeassistentin vor Richter Oliver Graf. Angeklagt wegen der grob fahrlässigen Tötung an einer Heimbewohnerin. Im September 2018 vertauschte sie die Medikamente zweier Pensionistinnen. „Ich kann es mir nicht erklären. Ich bin zur Bewohnerin und hab’ ihr die Tabletten direkt in den Mund gegeben. Kurz darauf habe ich im Medikamentenschrank ihren vollen Dispenser gesehen.“
Opfer starb im Krankenhaus
Sofort schlug die 43-Jährige Alarm. Doch der Zustand der 71-Jährigen verschlechterte sich rapide: „Sie sagte, ihr ist übel, kollabierte und fiel ins Bett“, weint die 43-Jährige. Kurz darauf verstarb Dagmar St. im Krankenhaus.
Kohletabletten hätten Leben retten können
Laut dem internistischen Sachverständigen hätte eine sofortige Gabe von Kohletabletten Dagmar St. vermutlich das Leben retten können. Mit einem dementsprechenden Notfallplan hätte auch Pflegepersonal dieses Medikament verabreichen dürfen. Den gab es im betroffenen Pflegeheim aber nicht, „obwohl Verwechslungen immer wieder passieren“.
Organisatorische Mängel?
Anwältin Karin Prutsch - sie vertritt die Tochter der Verstorbenen - bemängelt die fehlenden organisatorischen Strukturen im Pflegeheim und den enormen Zeitdruck, unter dem gearbeitet werden muss.
Geldstrafe
Richter Oliver Graf erkannte keine grobe Fahrlässigkeit, verurteilte sie stattdessen wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 5400 Euro. Nicht rechtskräftig!
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