Freunde werden die Taxifirmen und Uber auch nicht mehr. Und in die sowieso schon komplexe Tarif-Diskussion platzt jetzt auch noch dieses Urteil: Laut dem Oberlandesgericht agiert Uber mit seinem aktuellen Geschäftsmodell rechtmäßig in Österreich.
„Großer Erfolg für Uber“, freut sich die Geschäftsführung des Unternehmens. Hintergrund: Unabhängig vom kürzlich veröffentlichten Urteil des Obersten Gerichtshofes hat jetzt auch das Oberlandesgericht Wien bestätigt, „dass Uber mit seinem aktuellen Geschäftsmodell rechtmäßig in Österreich operiert“.
„Kein verbindlicher Tarif“
Eine Sprecherin: „Das Gericht hat festgestellt, dass es sich bei der Uber-App um eine Vermittlungsplattform handelt, die daher auch keinem verbindlichen Taxitarif unterliegt.“ Als Vermittlerin von Mietwagenfahrten benötige Uber ausschließlich die bereits vorhandene Reisebürolizenz, heißt es.
Als Vermittler von Mietwagenfahrten benötigt Uber nur die bereits vorhandene Reisebürolizenz und muss die Taxitarife nicht anwenden.
Uber-Sprecherin
In der Vergangenheit kam es immer wieder zur Protesten und Klagen der Taxifirmen gegen den Billig-Konkurrenten.
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