Prämien und Steuern

Wie man sich jetzt noch Geld vom Staat holt

Österreich
14.12.2019 06:03

Bis Jahresende lassen sich mit Zukunftsvorsorge und Bausparen noch Förderungen abholen oder durch gezielte Ausgaben für Gesundheit, Pension, Fortbildung und Dienstauto Steuer sparen. Kurz vor Jahresende lohnt sich ein schneller Blick auf die eigenen Finanzen, um noch ein „Zuckerl“ vom Staat mitzunehmen.

  • Prämien: Klassiker sind die Förderungen für Bausparverträge (1,5 Prozent der Einzahlung bis 1200 Euro/Jahr), die maximal 18 Euro bringt, sowie für prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge (4,5 Prozent bis Höchsteinzahlung von heuer 2875,18 Euro, Zuschuss 122,19 Euro).
  • Spenden: Zuwendungen an begünstigte Organisationen (Liste auf www.bmf.gv.at), freiwillige Feuerwehren, einige Museen etc. mindern die Steuerlast, wenn der Empfänger die Daten des Spenders ans Finanzamt meldet. „Das sollte man kontrollieren, spätestens beim Einkommenssteuerbescheid für 2019. Wurde eine Spende nicht anerkannt, dann kann man den Bescheid korrigieren lassen“, rät Wilfried Krammer von der Wirtschaftsprüfungsfirma Deloitte.
  • Werbungskosten: Besucht man z.B. berufliche Fortbildungskurse, mindern deren Gebühren inklusive Fahrtkosten und Nächtigungsgelder sowie Fachliteratur die Einkommens-/Lohnsteuer. Bücher etwa könnte man jetzt noch fürs nächste Jahr vorweg anschaffen.
  • Sonderausgaben: Beiträge für eine private Kranken-, Unfall- und Lebensversicherung sowie Wohnraumschaffung (Eigenheim, Baukostenzuschuss) bzw. Sanierung sind (gedeckelt) absetzbar, sofern die Verträge schon vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen wurden. Eine freiwillige Aufzahlung in die gesetzliche Pensionsversicherung sowie Nachkäufe von Pensionszeiten werden ohne diese Einschränkungen anerkannt.
  • Außergewöhnliche Belastungen: Besondere Kosten für Krankheit, Kur, Pflege (Heim und häuslich) und Begräbnis sind absetzbar, aber nur, wenn sie je nach Einkommenshöhe sechs bis zwölf Prozent der Jahreseinkünfte übersteigen. Krammer: „Man sollte also versuchen, solche Kosten gesammelt schon heuer zu zahlen, um über die Selbstbehaltsgrenze zu kommen.“
  • Familienbonus Plus: „Bis 125 Euro im Monat mehr Cash“ bringt es, den seit Jänner geltenden Familienbonus noch jetzt beim Arbeitgeber in der Lohnverrechnung zu beantragen (Formular E 30), wenn man das nicht schon getan hat. Dann wird der Bonus zumindest ab Anfang 2020 wirksam, ansonsten kann man ihn nämlich erst beim Jahresausgleich für 2020 vom Fiskus abholen. Für 2019 ist der Familienbonus nur noch mittels Arbeitnehmerveranlagung rückwirkend zu bekommen.
  • Jahresausgleich 2014: Die Steuererklärung für 2014 ist nur noch bis Jahresende möglich, sonst verfällt jeder Anspruch!
  • Dienstwagen: Wer sein Dienstauto privat nutzt, zahlt monatlich 1,5 bzw. zwei Prozent des Anschaffungspreises mehr Lohnsteuer (maximal 960 Euro). „Betragen die Privatfahrten jedoch im Schnitt nicht mehr als 500 Kilometer pro Monat, wird nur der halbe Sachbezug angesetzt.“ Wer knapp daran ist, sollte Fahrten also nun vermeiden.

Christian Ebeert, Kronen Zeitung

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