Beim Prozess war der geflüchtete Unfalllenker (32) unter anderem wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Er soll zu schnell und mit vereister Scheibe unterwegs gewesen sein. Nur ein kleines „Guckloch“ von rund 20 mal 20 Zentimeter soll in der Jännerkälte frei geblieben sein. „Ich will jetzt keine Angaben darüber machen“, erklärte der Oberländer – und verwies auf seine bisherigen bestreitenden Aussagen. Da griff Richterin Verena Offer zu einem ungewöhnlichen Mittel: Sie verwies den Prozess rund um das reine Unfallgeschehen zurück an das Bezirksgericht Silz.
Falsche Zeugenaussage?
Es ging daher um den eigentlich brisanteren Punkt – eine mögliche falsche Zeugenaussage (dafür stehen bis zu bis drei Jahre Haft) des zweitangeklagten Skischulchefs. „Ich war nicht Beifahrer und habe von einem Verkehrsunfall nichts mitbekommen, ich war ja nur zu Fuß im Ort unterwegs“, betonte er vehement. Plötzlich sei er von einem Taxilenker energisch zum Stehenbleiben aufgefordert worden, dann sei zu seinem Ärger auch die Polizei gekommen.
Taxilenker belastet 57-Jährigen
Ein Taxilenker - er hatte das Fluchtauto verfolgt - sagte dazu als Zeuge, dass es mit Sicherheit der im Gerichtssaal hinter ihm sitzende Skischulchef gewesen sei, der als Beifahrer ausgestiegen sei. Nun werden weitere Taxilenker und zwei Polizisten als Zeugen geladen - Prozess vertagt.
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