Spielplatz Zell am See

Mordopfer lag auf dem Pullover des Verdächtigen

Salzburg
13.10.2019 05:00

Vor genau drei Wochen wurde Farsad (19) erwürgt. Passanten haben seinen leblosen Körper gegen 4 Uhr auf einem Spielplatz in Zell am See-Schüttdorf gefunden (die „Krone“ berichtete). Der Tote lag auf einem Pullover, der eigentlich dem Tatverdächtigen - ein gleichaltriger Landsmann - gehört. Dessen Erklärung: Er habe den Pullover verliehen.

Warum lag der Pulli des Mordverdächtigen ausgerechnet unter dem Toten? Und warum hatte das Opfer weder Handy noch Bargeld, also keine Wertgegenstände, bei sich? Diese Fragen beschäftigen die Ermittler.

Zurzeit wird das Kleidungsstück im Labor auf DNA-Spuren untersucht. Es erhärtet aber den Verdacht gegen den Freund des Opfers: „Ich habe nichts getan“, beharrt der 19-Jährige aber auf seine Unschuld. Den Pullover habe er in der Tatnacht verliehen. Und der Mordverdächtige redet sogar von Trauer: Der Tod seines Freundes setze ihm zu.

Ist es die Wahrheit oder sind es vorgespielte Tränen?

Fakt ist: Farsad wurde von fremden Händen getötet, genauer erwürgt. Dies konnten Gerichtsmediziner vier Tage nach dem Leichenfund feststellen. Noch am selben Tag ist der Verdächtige ins Visier der Polizei geraten und beim Hauptbahnhof in Salzburg festgenommen worden.

Wenig verwunderlich, haben doch der mutmaßliche Täter und das Opfer viele Gemeinsamkeiten: Die gleiche Herkunft, das gleiche Geburtsdatum. Beide sind 2015 nach Österreich gekommen, leben seit 2017 im Pinzgau. Kennengelernt haben sie sich in einer Asylunterkunft in Saalfelden. Bis zuletzt haben die Afghanen im Quartier an der Kitzsteinhornstraße gewohnt – nahe des Tatortes. Und sie sollen – trotz leerem Vorstrafenregister – mit Drogen zu tun gehabt haben.

Landesgericht hat nun die U-Haft verlängert

Fakt ist auch: Farsad hat wenige Tage zuvor den Abschiebe-Befehl bekommen. Er hätte Österreich verlassen müssen. Anders als der Verdächtige, der Bleiberecht erhielt. Gesichert ist auch, dass beide vor dem Todesfall in Lokalen unterwegs waren. Doch sie hätten sich getrennt, sagt der Verdächtige.

Erst am Freitag hat das Landesgericht die U-Haftwegen Flucht-, Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr bis zum 11. November verlängert, bestätigt Verteidiger Michael Hofer.

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