Der Soldat hatte sich bei der Berzirkshauptmannschaft heftig aufgeregt, weil wegen Problemen bei seiner Scheidung ein Waffenverbot gegen ihn ausgesprochen worden war. Die Morddrohungs-Anzeige zog die verängstigte Sekretärin kurz nach dem Vorfall zurück, weshalb der 44-Jährige schon bald freigelassen wurde.
"Dienstlich hat das keine Konsequenzen. Wir schauen aber, dass Soldaten mit zivilem Waffenverbot nicht gerade zur Wache eingeteilt werden, wo man mit scharfer Munition unterwegs ist", sagt Bundesheer-Sprecher Oberst Alexander Barthou.
Polizei strenger
Auch bei der Polizei kommt es vor, dass Beamte ein privates Waffenverbot ausgesprochen bekommen. "Das betrifft eine Handvoll Leute im Jahr. Sie dürften laut Waffenrecht ihre Dienstwaffe weiter führen, aber sie wird seitens des Dienstgebers eingezogen", erklärte Polizei-Sprecher Alexander Niederwimmer zum Usus der Uniformierten in solchen Fällen.
von Markus Schütz (Kronen Zeitung) und krone.at
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