Nach Morddrohung

Soldat versieht trotz Waffenverbots Dienst mit Waffe

Österreich
13.05.2010 11:39
Ein 44-jähriger Berufssoldat, der in der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land einer Sekretärin gegenüber eine Morddrohung ausgestoßen hatte und im Anschluss verhaftet worden war, muss nicht auf Zivildiener umsatteln. Der Vizeleutnant darf im Dienst auch weiterhin schießen, musste aber all seine privaten Waffen abgeben. Die Polizei ist da strenger: Beamte mit Waffenverbot müssen auch die Dienstpistole abgeben.

Der Soldat hatte sich bei der Berzirkshauptmannschaft heftig aufgeregt, weil wegen Problemen bei seiner Scheidung ein Waffenverbot gegen ihn ausgesprochen worden war. Die Morddrohungs-Anzeige zog die verängstigte Sekretärin kurz nach dem Vorfall zurück, weshalb der 44-Jährige schon bald freigelassen wurde. 

"Dienstlich hat das keine Konsequenzen. Wir schauen aber, dass Soldaten mit zivilem Waffenverbot nicht gerade zur Wache eingeteilt werden, wo man mit scharfer Munition unterwegs ist", sagt Bundesheer-Sprecher Oberst Alexander Barthou.

Polizei strenger
Auch bei der Polizei kommt es vor, dass Beamte ein privates Waffenverbot ausgesprochen bekommen. "Das betrifft eine Handvoll Leute im Jahr. Sie dürften laut Waffenrecht ihre Dienstwaffe weiter führen, aber sie wird seitens des Dienstgebers eingezogen", erklärte Polizei-Sprecher Alexander Niederwimmer zum Usus der Uniformierten in solchen Fällen.

von Markus Schütz (Kronen Zeitung) und krone.at

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