13.30 Uhr, Bezirksgericht Salzburg, im Zimmer von Richter Philipp Seif: An einem kleinen Tisch nehmen Klaus Waha und Franz Essl Platz. Ebenso anwesend: Der Beklagte (58) mit seiner Frau. Er fühlt sich als Justiz-Opfer und poltert: „Ich habe nichts getan. Ich bin zu Unrecht verurteilt worden.“
Rückblick: 2007 wurde der Salzburger zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Demnach hatte er mehrfach ein Mädchen (damals 15 bzw. 16) vergewaltigt. Ein Fall, der 2012 Österreich schockierte und zu Gesetzesänderungen führte. Weil der Triebtäter seine Haftstrafe mit der Fußfessel daheim absitzen durfte.
Jetzt ist der Fall wieder ein Thema: Das Opfer, mittlerweile 29, klagt seinen Peiniger, fordert Schmerzengeld und Verdienstentgang. Streitwert: 15.000 Euro.
Der „Krone“ erzählt die Frau von ihrem Leid. Einer „komplexen posttraumatischen Belastungsstörung“, die ihr „ein normales Leben verunmöglicht“, steht in der Klage. 5000 Euro Teil-Schmerzengeld hatte sie damals zugesprochen bekommen. Nun begehrt sie weitere 5000 Euro, vorerst.
Der Beklagte sträubt sich, redet von Unschuld und unterstellt dem Opfer Schauspielerei. „Das Urteil pickt, es nutzt nichts“ muss Richter Seif ihn mehrmals ermahnen, auch die Ehefrau zügelt ihn. Waha wendet zudem ein: „Ohne das Urteil gäbe es auch diesen Prozess nicht“.
Die Anwälte debattieren über einen Sachverständigen, über ein Feststellungsbegehren, über Geld. Und auch über einen Generalvergleich, den Herr Rat vorschlägt: Mit diesem wären sämtliche Ansprüche erledigt. Vorerst scheitert ein Vergleich. Ein neuer Termin für Anfang Oktober steht.
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