„Krone“-Ombudsfrau

Verhinderter Segeltörn als Versicherungsfall

Ombudsfrau
07.08.2019 12:00

Eine Seefahrt, die ist lustig, eine Seefahrt, die ist schön - wenn sie überhaupt stattfindet. Ein Skipper aus Wien musste einen geplanten Segeltörn aus Krankheitsgründen absagen und verlangte von seiner Versicherung, die Stornokosten zu bezahlen. Was diese ablehnte, da es sich nicht um eine Pauschalreise handelte. Dank Ombudsfrau gab es eine Kulanzlösung!

Wegen einer akuten Darmkrebsoperation musste Hermann G. (Name von der Redaktion geändert) aus Wien seinen geplanten Segeltörn absagen. Mangels weiterer fachkundiger Personen an Board hätte niemand seine Position als Skipper übernehmen können. Der Vercharterer des Segelbootes stellte eine Stornorechnung in Höhe von 1650 Euro aus. „Ich habe eine Versicherung über meine Kreditkarte und kann in den Bedingungen keinen Ausschließungsgrund für eine Leistung finden. Die Yacht ist gleich die Unterkunft“, wandte sich Herr G. an die “Krone“. Als Pauschalarrangement gilt für die Versicherung eine Reise, bei der die Buchung von Unterkunft und öffentlichem Verkehrsmittel als einheitliche und untrennbare Gesamtleistung über die dieselbe Buchungsstelle erfolgt und lehnte Übernahme der Stornokosten ab.

Die Ombudsfrau hat bei der Wiener Städtischen nachgefragt. Die vorliegende Buchung beziehe sich auf eine gecharterte Yacht, die Anreise zum Hafen hätte mit dem Privatfahrzeug erfolgen sollen. Aufgrund der besonderen Umstände ist man aber bereit, einen Großteil der angefallenen Stornokosten zu übernehmen!

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