Es war bereits dunkel, als die Seniorin 2017 unglücklich in einen Lichtschacht beim Bahnhof in Leogang fiel. Sie brach sich dabei die Hand. Da der frühere Kohleabwurfschacht an der Hausmauer des Bahnhofsgebäudes unbeleuchtet und nicht abgedeckt war, reichte die Frau über ihren Anwalt Erich Frenner Klage ein: samt Forderung nach Anerkenntnis der Haftung und 9200 Euro Schadenersatz.
Gericht entschied zugunsten der Frau
Sowohl das Bezirksgericht Zell am See als auch das Landesgericht Salzburg gaben ihr recht: Der Lichtschacht sei rechtlich ein „Werk“ und „mangelhaft, weil unbeleuchtet und ungesichert, gewesen“, heißt es vom OGH. Siehe dazu auch: Geschäftszahl 9Ob19/19p. Frenner: „Laut Baurecht müssen solche Schächte abgedeckt sein.“
ÖBB-Sprecher Robert Mosser ergänzt: „Die Stelle wurde nach dem Vorfall sofort abgesichert.“
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