Endlich Konsequenzen

Fall David: Behandlungsverbot für zwei SALK-Ärzte

Salzburg
07.05.2019 08:55

Am 27. April 2018 schloss David seine Augen. 375 Tage nach seinem Tod infolge einer OP haben die Salzburger Landeskliniken (SALK) endlich richtige Konsequenzen gezogen: Zwei Ärzte dürfen ab sofort keine Patienten mehr behandeln. Grund: Laut dem neuen Gutachten eines Gerichts-Sachverständigen hätten sie den Buben nicht sofort operieren dürfen.

Sie hätten „mehr Augenmerk“ auf die Blutstillung legen müssen, der Kinderchirurg und der Anästhesist, die beiden Ärzte, die David an jenem 16. April 2018 aufgrund eines Blutschwamms behandelten - genauer ein „Granuloma pyogenicum“. Die Ärzte hätten „intensivere Bemühungen zur Blutstillung“ anwenden müssen, um „den Eingriff bis zum Ende der Nüchternfrist von sechs Stunden“ verschieben zu können. Das taten sie nicht: Sie entschlossen sich, nur 40 Minuten nachdem der Bub in die Klinik kam, zu einer sofortigen Operation: einer Kauterisierung der Wunde an Davids rechter Wange.

Laut Gutachter gingen Ärzte zu viel Risiko ein
Obwohl die Mediziner wussten, dass der Bub einen vollen Magen hatte. David atmete Erbrochenes ein. Eine Reanimation folgte, elf Tage später starb David. „Der Eingriff war nicht so dringlich indiziert, dass das Aspirationsrisiko beim nicht-nüchternen Kind in Kauf genommen werden musste.“ Dieser Satz stammt aus der Feder von Gutachter Günter Fasching, Primar und Chef-Kinderchirurg am Klagenfurter Klinikum. Seine Schlussfolgerungen sprechen Bände: „Es waren zum Zeitpunkt der Operation noch nicht alle Möglichkeiten der Blutstillung ausgeschöpft worden.“ Sie lassen nur einen Schluss zu: Behandlungsfehler!

Mediziner dürfen Patienten nicht mehr behandeln
Erstmals und mehr als ein Jahr nach Davids Tod gibt es richtige Konsequenzen: Jürgen Koehler, Ärztlicher Direktor, zog die zwei betroffenen Ärzte von der Patientenbehandlung ab. Sie dürfen laut SALK „bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens nicht mehr in der Patientenversorgung arbeiten“, nur noch Verwaltungstätigkeiten sind ihnen vorbehalten. Und ihre berufliche Zukunft hängt vom Ausgang des Gerichtsverfahrens ab. Koehler will außerdem diese Ergebnisse „zum Anlass nehmen, die Abläufe an den Kliniken erneut genaustens zu analysieren und weitere Verbesserungen in die Wege zu leiten“. SALK verwies auch auf die bereits von der „Krone“ berichteten Maßnahmen nach dem Todesfall, wie bauliche Verbesserungen in Bezug auf den Aufenthalt von Eltern und die „mittlerweile verpflichtend“ vorgeschriebenen Schulungen für Ärzte.

Eltern: „Es war von Anfang an klar, dass Schlimmes passiert ist“
Die neue Entwicklung löste bei Mutter Edda P. und Vater Thomas G. ein Wechselbad der Gefühle aus: „Uns fällt es sehr schwer, die Worte der SALK-Führung ernst zu nehmen“, teilten sie der „Krone“ mit. Für sie ist Davids Verlust nie mehr wiedergutzumachen: „Seit mehr als einem Jahr kämpfen wir für Gerechtigkeit und Konsequenzen und erst jetzt handelt dieses Krankenhaus, wie es schon längst hätte passieren müssen.“ In der Tat hatten die SALK - zumindest bis zum Montag - immer wieder nur Trauerbekundungen ausgerichtet, samt Verweis auf das noch laufende Verfahren. Bemerkenswert sind daher die weiteren Worte Koehlers: „Wir wollen uns nicht hinter rechtlichen Argumenten verstecken - im Gegenteil, wir empfinden den rechtlichen Rahmen, an den wir gebunden sind, und die damit verbundenen eingeschränkten Möglichkeiten zu kommunizieren gerade in Fällen wie diesem selbst als Belastung.“

Noch ein Gutachten steht aus
Noch steht ein von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes Gutachten aus: jenes aus dem Bereich Anästhesie. Ermittelt wird gegen insgesamt fünf Ärzte wegen grob fahrlässiger Tötung.

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