Richter Helfried Kandutsch ist der Meinung, dass die RBB Klagenfurt als Hausbank der Auer-von-Welsbach-Gruppe den Kunden gegenüber eine bessere Aufklärungspflicht hätte erfüllen müssen.
Er leitet dies aus einem "besonderen Naheverhältnis" ab – immerhin waren bei der RBB an die 10.000 Depots von AvW-Anlegern verwaltet worden. Deswegen verurteilte er die Giebelkreuzer dazu, 52 Genussscheine des klagendenen Spekulanten zu übernehmen und ihm dafür 139.910,80 Euro zu bezahlen.
"Ein Wahnsinn!"
Für Dr. Wilfried Aichinger, Anwalt der RBB, ist das "ein Wahnsinn! Wenn das Urteil hält, ist Feuer am Dach. Dann könnten alle Banken zusperren!" Er wird natürlich berufen – vor allem auch deshalb, weil die Argumentation hinke: "Der Richter bekrittelt, dass die Bank den Kunden hätte sagen müssen, dass AvW keine Bankenkonzession hat." Ein Umstand, der erstens offensichtlich und zweitens für die Sache unwichtig sei. Daher ist nun das Oberlandesgericht am Wort.
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