51-Jähriger verurteilt

Vier Jahre Haft für tödlichen Faustschlag

Kärnten
28.03.2019 16:28

Ein 51 Jahre alter Mann aus dem Bezirk Klagenfurt-Land ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte im vergangenen November in einem Gasthaus seinem Nachbarn mit der Faust ins Gesicht geschlagen, dieser schlug mit dem Hinterkopf am Boden auf. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

22 Vorstrafen, 13 davon einschlägig, hat der gelernte Fleischer aufzuweisen, wie Richter Manfred Herrnhofer zum Auftakt des Schöffenprozesses bekannt gab. An jenem Abend hatte er mit seinem Nachbarn bis spät in die Nacht getrunken, beide Männer waren stark alkoholisiert. Plötzlich gerieten die beiden in Streit, der 51-Jährige schlug zu. Sein Kontrahent schlug mit dem Hinterkopf am verfliesten Boden auf. Dabei erlitt er eine Gehirnschwellung und Blutungen im Gehirn, denen er wenig später erlag. Zur Kellnerin habe der Angeklagte gesagt, dass man keinen Notarzt brauche, nach einem K.-o.-Schlag komme das Opfer schon wieder zu sich.

Noch 2,44 Promille am Tag danach

Bier und Whisky hätte er getrunken, und nicht wenig, sagte der Angeklagte. Dass er zugeschlagen hatte, bestritt er nicht, im Lauf des Verfahrens änderte er aber seine Beschreibung der Auseinandersetzung mehrmals. In der Tatnacht hatte er den Alkotest verweigert. Am nächsten Tag hatte er noch immer 2,44 Promille. Später gab er an, mit der Faust zugeschlagen zu haben, bestritt aber einen Streit

In der Begründung erklärte Herrnhofer, an der Schuld des Mannes bestehe kein Zweifel. Er habe seinen Kontrahenten vorsätzlich niedergeschlagen. Bei einer Höchststrafe von 15 Jahren wäre das Geständnis mildernd gewertet worden; es gebe aber eine Reihe von Erschwerungsgründen, wie etwa die 13 einschlägigen Vorstrafen.

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