Auslöser waren Schreiben der APG von Anfang März, in denen Grundbesitzer suggeriert wurde, dass der Bau der 380-kV-Freileitung vom Netzknoten Tauern bis zum Umspannwerk in Salzburg-Elixhausen (siehe Grafik links) nun endgültig genehmigt sei. Und dass man mit dem Bau der Leitung unverzüglich beginnen kann.
„Doch das“, so der Wiener Rechtsanwalt Wolfgang List, „ist nicht korrekt. Der Verbund verschweigt, dass mehrere Parteien Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof und Revision an den Verwaltungsgerichtshof erheben werden, verbunden mit dem Antrag auf aufschiebende Wirkung.“
Zudem geht es um nicht vorhandene oder ungültige Verträge zum Fahr- und Wegerecht. Massiv drängt die APG daher, bis Ende März Dienstbarkeitsübereinkommen zu unterfertigen. Sonst „sehen wir uns zu unserem Bedauern gezwungen, einen Antrag auf zwangsweise Einräumung einzubringen und die Entschädigungshöhe bei der zuständigen Behörde feststellen zu lassen“, so die APG.
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