Fahrneuling (19):

Zusammenstoß wegen „Abkürzung“ im Kreisverkehr

Um Zeit zu sparen wählte ein 19-Jähriger in Lochen eine lebensgefährliche „Abkürzung“, lenkte sein Auto in Lochen gegen die Fahrtrichtung durch einen Kreisverkehr.Prompt kam es zu einem Zusammenstoß.

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Ein 19-Jähriger aus dem Bezirk Braunau fuhr am 12. Jänner 2019 gegen 18.10 Uhr mit seinem Pkw auf der Gewerbestraße (Umfahrungsstraße von Lochen) Richtung Lochen am See. Er fuhr dabei, um den Kreisverkehr geradeaus durchfahren zu können, entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in den Kreisverkehr Ainhausen ein. Zur selben Zeit lenkte ein 69-Jähriger aus dem Bezirk Braunau seinen Pkw auf der Ainhausener Straße in Richtung des Kreisverkehr Ainhausen. Nachdem er kurz angehalten hatte, fuhr er mit langsamer Fahrgeschwindigkeit in den Kreisverkehr ein. Da der 19-Jährige entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in den Kreisverkehr einfuhr, kam es trotz sofortiger Notbremsung durch den Pensionisten zum Zusammenstoß der beiden Pkw.

19-Jähriger fuhr einfach weiter
Nach dem Zusammenprall überfuhr der 19-Jährige noch die Verkehrsinsel des Kreisverkehrs und stieß dabei das Verkehrszeichen „Vorgeschriebene Fahrtrichtung“ sowie eine Wegweisertafel nieder, ehe er im Fahrbahnteiler gegenüber dem Kreisverkehr zum Stillstand kam. Der 69-Jährige und sein 34-jähriger Beifahrer aus dem Bezirk Braunau erlitten Verletzungen unbestimmten Grades. Sie wurden mit leichten Verletzungen in das UKH Salzburg eingeliefert.

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