In Hallwang wurde die neue Volksschule im Vorjahr eröffnet. Ohne Ausnahmebewilligungen von Bezirkshauptmann Reinhold Mayer wäre sie laut Verordnung gar nicht möglich gewesen. Dort ist etwa in Paragraph 6 in 17 Punkten geregelt, was ein Klassenzimmer enthalten muss – vom Bundeswappen über den Kreidebehälter über einen TV-Anschluss bis zu zwei Mistkübeln, von denen einer verschließbar sein muss.
Das Internet gibt es laut Verordnung derzeit nicht
Die Worte „Internet“ oder „WLAN“ kommen nicht vor. „Die alte Verordnung war sehr detailverliebt, der Stand der Technik ändert sich ständig und vieles ist bereits in anderen Gesetzen geregelt“, so Hutter zur „Krone“. Fazit: Die neue Verordnung hat nur mehr acht Paragraphen statt bisher 31. „Und dennoch braucht niemand Angst zu haben, dass die Baustandards nicht eingehalten werden.“ Die Verordnung tritt dieser Tage in Kraft.
W. Fürweger
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