Urteil in Innsbruck

Hausmeister schoss bei Ministertreffen auf Tauben

Tirol
29.11.2018 07:00

Was für eine Schnapsidee! Ausgerechnet während des EU-Gipfels Mitte Juli knallte ein Hausmeister (56) mit einem Luftdruckgewehr von einem Dach mitten in Innsbruck Tauben ab. Das Sondereinsatzkommando Cobra nahm den „schießwütigen“ Tiroler schließlich fest. Am Mittwoch wurde der Mann verurteilt.

Der Fall machte nicht nur in Österreich Schlagzeilen: Mitten im auf höchster Sicherheitsstufe laufenden EU-Ministertreffen in Innsbruck brach an jenem Freitag unter den zahlreichen Polizisten frühmorgens plötzlich Hektik aus. Eine Passantin entdeckte auf einem Dach mitten in der Landeshauptstadt nämlich einen Mann mit einer Langwaffe und schlug Alarm. Die schwer bewaffneten Beamten stellten aber rasch fest, dass der mögliche Attentäter nicht Jagd auf Minister, sondern auf Tauben machte.

56-Jähriger wollte Taubenplage bekämpfen
„An das Ministertreffen habe ich nicht gedacht“, erinnerte sich der 56-Jährige am Mittwoch am Innsbrucker Landesgericht. Die Hausverwaltung habe ihn schon Tage zuvor gebeten, endlich etwas gegen die Taubenplage zu unternehmen. „Erst als ich die Drohne gesehen habe, war mir klar, dass ich wohl den falschen Tag ausgesucht habe“, musste selbst der Angeklagte schmunzeln.

Der ausgebildete Jäger, der an jenem Morgen schon leicht alkoholisiert war, habe laut eigenen Aussagen aber nicht mutwillig die gefiederten Tiere getötet. „Nicht die Tauben sind das Problem, sondern der beißende Geruch des Kots, den die Menschen einatmen müssen“, erklärte der Hausmeister, der mit vier Schüssen aus einem Luftdruckgewehr vier Tauben zur Strecke brachte.

„Diese haben dort schon genistet und wären anders nicht mehr wegzubringen gewesen. Man hat es zuvor sogar schon mit Schalldruckanlangen probiert. Aber die waren wohl falsch eingestellt und lockten die Tauben eher an“, meinte der Angeklagte, gegen den eigentlich schon zuvor ein Waffenverbot bestanden hatte.

Der 56-Jährige, der sich auch wegen gefährlicher Drohung und fahrlässiger Körperverletzung im Zuge einer familiären Auseinandersetzung verantworten musste, wurde - noch nicht rechtskräftig - zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt. „Es hätte sicher noch andere Möglichkeiten gegeben, die lästigen Viecher wegzubekommen“, sagte Richter Norbert Hofer. „Es würde schließlich auch nicht goutiert werden, wenn Sie am Markusplatz in Venedig auf Taubenjagd gehen - und auch dort gibt es so eine Plage.“

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