„Krone“-Reportage

Vatermord: Die Gräueltat eines ganz normalen Buben

Österreich
25.11.2018 06:00

2017 erstach ein 14-jähriger Vorarlberger seinen Vater. Anscheinend ohne Grund - selbst Psychiater fanden für das Drama keine Erklärung. „Ich weiß doch auch nicht, warum ich meinen Papa umgebracht habe“, sagte der Bub jetzt bei seinem Prozess. Zurück bleibt eine verwirrte Mutter, die nicht an das Böse in ihrem Kind glauben will.

Es war in der Nacht auf den 24. September 2017, als in einem hübschen Haus in Götzis, Vorarlberg, ein unfassbares Verbrechen geschah.

Der 14-jährige Leon, ein bis dahin nach außen hin völlig unauffälliger Bub - freundlich, hilfsbereit, wohlerzogen - tötete seinen Vater, Thomas O. (52), und verletzte die Mutter schwer. Nachdem er mit den beiden einen gemütlichen Fernsehabend verbracht hatte.

„Bis zum Einschlafen“, erinnert sich Andrea W. (53), „haben wir mit unserem Sohn gelacht und gescherzt, es gab keinen Streit, alles war harmonisch ...“

Und dann hielt er ein Messer in der Hand
Aber dann stand Leon plötzlich mit einem Messer in der Hand im Zimmer und stach auf seinen Vater ein. Die Frau wollte ihrem Mann helfen, in der Folge attackierte der Bub auch sie: „,Leon‘, schrie ich, ,was ist passiert?!‘“

Die Motive der Tat - bis heute unverständlich. In der Familienanamnese sind keine negativen Faktoren festzumachen, im Gegenteil, der Bursch wuchs in behüteten Verhältnissen auf, „in einem Paradies“, wie Nachbarn erzählen, mit seinem um vier Jahre älteren Bruder.

Die Gräueltat eines ganz normalen Buben
Nie war Leon, „dieses Bilderbuch-Kind“, vor dem Drama wegen Gewaltaktionen aufgefallen, immer sei das Verhältnis zu seinen Eltern - Inhabern eines kleinen Erdbau-Unternehmens - gut gewesen.

„Ich verstehe nicht, wie ich dazu fähig sein konnte, meinen geliebten Papa umzubringen“, sagte Leon bei seiner Verhaftung, sagte er in sämtlichen Verhören, sagte er bei seinem Prozess, sagt er bis jetzt.

Am 30. Oktober wurde er im Landesgericht Feldkirch des Mordes schuldig gesprochen und zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Laut zwei erfahrenen Psychiatern - Reinhard Haller und Katrin Sevecke - gilt der Bursch als voll zurechnungsfähig, er leidet an keiner geistigen Störung. Womit sein fürchterliches Handeln noch absurder scheint.

Seit er zwölf war, hatte er Mordfantasien
Die Erklärungsversuche der Seelenärzte: Viele Jugendliche haben Mordgedanken, sie überlegen, wie es wäre, einen Menschen oder ein Tier zu vernichten, und entwerfen dazu Szenarien. Fantasien, die allerdings sehr selten in die Realität umgesetzt werden - und in der Regel mit dem Älterwerden verschwinden.

Auch Leon hatte „Ideen vom Killen“, seit seinem zwölften Lebensjahr, wie er zugibt, doch sie seien nicht auf bestimmte Personen bezogen gewesen, „schon gar nicht auf eines meiner Familienmitglieder“.

Die Auseinandersetzung mit dem Bösen sei für ihn „einfach ein Spiel“ gewesen, das er angeblich „niemals in echt durchführen wollte“.

Dennoch hat er es getan. Warum? Ist sein Ich doch irgendwie „anders“?

Die einzige diagnostizierbare Auffälligkeit an ihm: eine leichte Störung in der Persönlichkeitsentwicklung, die sich in dem Zwang, akribisch Dinge ordnen zu müssen, äußert. Ebenfalls ein bei Pubertierenden nicht selten auftretendes „Phänomen“.

Und so seltsam es klingen mag - die Gutachter halten Leon nicht für gefährlich. Weitere Straftaten mit schweren Folgen seien mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht von ihm zu befürchten.

Das Resümee der Experten: Es gibt eben Verhaltensweisen, die selbst für Wissenschaftler ein Rätsel sind.

Leons Situation jetzt: Er ist in einer Einzelzelle untergebracht, gilt als Musterhäftling. Hat keine Auseinandersetzungen mit anderen Insassen, zeigt sich umgänglich, höflich. Wird hinter Gittern unterrichtet, verrichtet Hausarbeiter-Dienste, malt in seiner Freizeit Bilder, für seine Mutter - und für Freunde.

Und er hat Albträume und weint viel. „Weil er nicht damit fertigwird, für den Tod seines geliebten Papas verantwortlich zu sein“, schluchzt seine Mutter. „Er ist ja derselbe liebe Bub, der er stets war“, sagt die Frau auch.

Sie hat Leon die Tat verziehen, genauso wie sein Bruder: „Wir wissen es einfach: Er ist nicht bei sich gewesen, als er sie begangen hat.“ Seinen leeren Blick, damals, danach, „werde ich nie aus meinem Kopf bekommen“.

Wird Leon nun noch ein Prozess gemacht?
Dieser „leere Blick“ - vielleicht doch ein Symptom für eine Anomalie?

Eine Anomalie, die - wie Astrid Nagel, die Verteidigerin des Burschen, und Andrea Concin, die Anwältin seiner Mutter, meinen - „nicht durch psychiatrische Analysen erfassbar ist, aber vielleicht mithilfe medizinischer Verfahren nachweisbar sein könnte“.

Die Juristinnen beziehen sich dabei auf den Tipp eines anerkannten Wiener Neurologen, der in der „Krone“ über Leons Fall gelesen hat - und sich daraufhin bei ihnen meldete.

Seine Vermutung: Möglicherweise habe eine seltene Form von Epilepsie bei dem Schüler eine kurz aufklingende Wesensveränderung hervorgerufen.

Nahe Verwandte Leons leiden an dieser Krankheit. Sollten nun ein Gehirn-MRT und ein Langzeit-EEG den Beweis für eine erbliche Vorbelastung ergeben, „hätte der Bub sein Verbrechen in einem Trance- Zustand begangen“.

Folglich würde er wahrscheinlich als unzurechnungsfähig gelten und bei einem Prozess in zweiter Instanz einen Freispruch bekommen. Andrea W. hofft innigst auf eine Urteilsrevidierung: „Weil mein Sohn und ich dann endlich eine Erklärung bekämen, für das Unverständliche.“

Und wenn die neuen Tests keine Hinweise auf ein „Blackout“ zum Tatzeitpunkt ergeben?

„Wird sich an meinen Gefühlen für Leon nichts ändern. Denn er ist mein Kind, und ich werde niemals aufhören, ihn zu lieben …“

Martina Prewein, Kronen Zeitung

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