Diebesgut verkauft

‘Großhändler’ half Kunstdieben aus Tschechien

Salzburg
17.01.2010 11:17
Das Bundeskriminalamt hat in monatelanger Kleinarbeit eine internationale Bande von Kunstdieben auffliegen lassen. In Tschechien räumten die Kriminellen unversperrte Kirchen leer und brachten ihre Beute zu "Großhändlern" nach Österreich. Einer dieser Männer betrieb sein Geschäft in Salzburg.

Als Kirchen-Marder plünderten die Diebe jahrelang Kapellen, Pfarrkirchen und andere sakrale Bauten in Tschechien. Dabei hatten sie zumeist leichtes Spiel, denn nach der Öffnung des Ostens war für die Absicherung der Gotteshäuser zu wenig Geld da. Die meisten Kirchen waren sehr schlecht gesichert und darum auch leicht zu knacken.

Gesetzeslücke bei Kunstgegenständen
"Dann brachten sie die gestohlenen Kunstwerke nach Deutschland sowie Österreich", berichtet Alexander Marakovits vom Bundeskriminalamt. Die Diebe machten sich eine Lücke in den Gesetzen zu Nutze: Weil es für Kunstgegenstände keine Zertifikate über Vorbesitzer gibt, brauchten sie die Heiligenfiguren, Madonnen und Engelsfiguren nur über die Grenze zu schmuggeln.

Erbstücke oder Diebesgut?
Alleine in Österreich hatten sie vier "Großhändler", bei denen sie ihre heiße Ware verkauften. Den Abnehmern erklärten sie, die teuren Kunstwerke wären Erbstücke der Familie – und der Händler konnte bei Kontrollen erklären, er habe alles im guten Glauben gekauft. Damit war das Diebesgut plötzlich ganz legal im Umlauf.

Händler missachtete Sorgfaltspflicht
"Die 'Großhändler' waren in Oberösterreich, Salzburg und Tirol", weiß Kunst-Expertin Anita Gach vom Bundeskriminalamt. "Sie legalisierten rund 170 gestohlene Werke aus Tschechien." Marakovits ergänzt: "Alleine der Salzburger Händler hat 20 Beutestücke aus Kirchen in Tschechien in den offiziellen Kunsthandel gebracht. Der Wert der Stücke liegt bei 70.000 bis 100.000 Euro." Was die Fahnder erzürnt: "Die Händler hätten eigentlich eine Sorgfaltspflicht und müssten darauf achten, dass Kunstwerke nicht aus illegalen Quellen sind…"

Bestohlene schauen durch die Finger
Nur in den wenigsten Fällen bekamen die rechtmäßigen Eigentümer in Tschechien die gestohlenen Werke zurück: Sobald ein "befugter Gewerbsmann" (also ein offizieller Händler) das Stück verkauft hat und alles im guten Glauben geschah, gilt der Kauf  – die Bestohlenen schauen durch die Finger.

von Robert Redtenbacher, Kronen Zeitung
Symbolbild

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