Der Anleger hatte 2005 und 2007 insgesamt 1.755 Stück MEL-Zertifikate erworben und 2008 wegen des Kurssturzes auf Schadenersatz geklagt. In dem Urteil heißt es laut Meinl Bank, dass es eine "allgemein bekannte Tatsache" sei, dass "der Ankauf von Aktien in hohem Maße risikoträchtig sein kann". Dieses Risiko müsse jedem "Durchschnittsmenschen" bewusst sein. Die Beratung sei somit anlage- und anlegergerecht erfolgt.
Wertschwankungen möglich
Im Anlegerprofil habe der Kläger außerdem angekreuzt, dass er auch für Anleihen von Banken, offene Immobilienfonds, gemischte Fonds, Aktien und Aktienfonds die notwendige Kenntnisse und Erfahrungen besitzt. Außerdem, so das Gericht laut Meinl Bank, sei aus den Unterlagen der Meinl-Bank-Vertriebstochter Meinl Success hervorgegangen, dass es sich bei dem MEL-Papier um eine Immobilien-Aktie handle und es zu Wertschwankungen kommen könne.
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