Berichte liegen vor

Drei tote Mädchen: Kein Verfahren gegen Freunde

Tirol
30.09.2018 10:00

Im Fall jener drei tablettenabhängigen Mädchen, die Ende 2017 bzw. Anfang 2018 tot in Wohnungen mitten in Innsbruck aufgefunden wurden - die „Krone“ berichtete - gibt es neue Details. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hatte ein Strafverfahren gegenüber zwei Freunden eingeleitet, das wurde nun allerdings eingestellt!

Für Unverständnis und vor allem Fassungslosigkeit sorgten die Artikel über den tragischen Tod der drei Mädchen im Alter von 15, 16 und 17 Jahren. Alle drei Jugendliche waren tablettensüchtig, sind an einer Überdosis Praxiten gestorben und haben demselben Betreuungsnetz in der Landeshauptstadt angehört.

Die Eltern aller drei Opfer hatten Rechtsanwalt und FP-Landesparteichef Markus Abwerzger beauftragt, die Umstände aufzuklären. Die daraus resultierenden Neuheiten betreffen den Todesfall eines der drei Mädchen. „In jener Nacht, als die Jugendliche verstarb, wurde sie von zwei gleichaltrigen Freunden - einem Jungen und einem Mädchen - vom Badezimmer auf die Couch getragen und dort alleine zurückgelassen. Die Jugendlichen gingen daraufhin ins Bett. Die Staatsanwaltschaft hatte daher ein Strafverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung eingeleitet“, erklärt Abwerzger.

„Opfer hätte überlebt“
Die Ermittlungen wurden nun abgeschlossen. Der „Tiroler Krone“ liegen ein Auszug des Sachverständigengutachtens sowie die Begründung von Seiten der Staatsanwaltschaft vor. Laut des Gutachtens fielen den beiden Freunden in jener Nacht am Mädchen ein ungewöhnliches Schnarchen, eine auffällige Atmung sowie vermehrte Speichelproduktion auf. „Wenn zu diesem Zeitpunkt die Rettungskette in Gang gesetzt worden wäre, dann hätte das Opfer die Vergiftung bei entsprechender notärztlicher Therapie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überlebt“, heißt es weiter im Gutachten.

Kein Schuldnachweis
Dennoch hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt, was sie wie folgt begründet: „Ein Schuldnachweis dahingehend, dass die beiden Beschuldigten es vorsätzlich unterlassen haben, dem massiv durch Suchtmittel beeinträchtigten Opfer die offensichtlich erforderliche Hilfe zu leisten, ist nach den jeweiligen Vernehmungen nicht zu erbringen. Als das Opfer auf das Sofa gesetzt wurde, sei es laut Aussagen noch nicht bewusstlos gewesen.“

Diesen Erklärungen fügte die Staatsanwaltschaft noch hinzu: „Dass die Symptome des Opfers im Verlauf der Nacht vorher für die beiden Beschuldigten nicht besonders auffällig waren, ist aufgrund des dauernden massiven Suchtmittelmissbrauches und der damit einhergehenden als ’normal’ empfundenen Beeinträchtigung durchaus nachvollziehbar.“

Keine weiteren Schritte
Für Abwerzger ist das eine Begründung, die „sehr angeklagtenfreundlich“ ist. Die Möglichkeiten eines Fortsetzungsantrages seien sehr gut gewesen, doch die Mutter des Opfers wolle es dabei belassen. „Die beiden Jugendlichen haben in ihren Augen eine Freundin verloren. Sie hat nichts davon, wenn sie verurteilt werden. Sie will aber erreichen, dass die jeweiligen Einrichtungen noch mehr unternehmen, um Jugendliche von den Drogen wegzubekommen“, so Abwerzger.

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