Pflege-Prozess

Dehydriert: Mutter wird „krankenhausreif“ gepflegt

Kärnten
29.08.2018 13:29

Ein Wolfsberger (59) und eine deutsche Staatsbürgerin (47) sind am Mittwoch in Klagenfurt vor Gericht gestanden. Staatsanwältin Johanna Schunn wirft ihnen vor, eine wehrlose Person gequält und vernachlässigt zu haben. Dabei handelt es sich um die Mutter des Mannes. Sie soll vor zwei Jahren binnen drei Monaten krankenhausreif „gepflegt“ worden sein. Den Angeklagten drohen bis zu drei Jahre Haft. Der Prozess wurde vertagt.

Der Wolfsberger schaffte es vor zwei Jahren nicht mehr, seine Mutter alleine und ohne Hilfe zu pflegen. Er suchte daher nach einer 24-Stunden-Betreuung und wurde bei der 47-Jährigen fündig, die im Bezirk Wolfsberg lebt.

Seine damals 86-jährige Mutter war im Sommer 2016 nach einem längeren Aufenthalt in der Geriatrie nach Hause entlassen worden. Dort wurde sie von einem Rumänen betreut, den die 47-Jährige vermittelt hatte. Der Mann habe in Rumänien jahrelang in einem Pflegeheim gearbeitet, begründete die Frau vor Richterin Marie-Luise Rohr ihre Auswahl.

Die 47-Jährige - sie ist gelernte Pflegehelferin - bekannte sich nicht schuldig. Ihr Verteidiger argumentierte, sie habe lediglich einen Vermittlungsvertrag mit dem Sohn der Mutter abgeschlossen. Sie sei daher für Betreuungsmängel nicht zuständig. Sie habe aber regelmäßig nach dem Rechten gesehen, grobe Mängel seien ihr nie aufgefallen. Wenn einmal Lebensmittel oder Medikamente fehlten, habe sie den Sohn angerufen und Abhilfe gefordert, dies sei auch immer prompt passiert.

„Schockierend“: Frau war dehydriert
Warum die Frau dann nach drei Monaten in einem derart schlechten Zustand gewesen sei, könne sie sich nicht erklären. Es sei „schockierend“, meinte sie angesichts der Bilder, die ihr die Staatsanwältin vorhielt. Als die 86-Jährige ins Spital eingeliefert wurde, hatte sie neben einem Dekubitus zahlreiche offene Stellen am Körper, sie war dehydriert und in einem sehr schlechten Allgemeinzustand.

„Die Dame nur dreimal gesehen“
Der Sohn gab an, er sei einfach überfordert gewesen und habe nach einer 24-Stunden-Pflege gesucht. Diese sei ihm von der Mitangeklagten zugesichert worden. Dabei sei die Wundversorgung ebenso inkludiert gewesen wie die Verabreichung von Medikamenten. Die Frau hätte ihm versprochen, sich um alles zu kümmern und wöchentliche Kontrollen durchzuführen. „Tatsächlich habe ich die Dame insgesamt nur dreimal gesehen“, sagte er.

Ein einziger Hausbesuch des Arztes
Die Vermittlerin wiederum beteuerte, regelmäßig nach dem Rechten gesehen zu haben. Die 47-Jährige unterstrich immer wieder, die Wundversorgung des Dekubitus könne vom Betreuer nur auf Anordnung des Hausarztes übernommen werden. Dieser habe auch immer wieder Hausbesuche gemacht, sagte die Frau. Tatsächlich, so merkte der medizinische Sachverständige an, habe es in den ganzen drei Monaten nur einen einzigen Hausbesuch des Arztes gegeben.

Immer wieder versuchte die Angeklagte, die von ihr versprochenen Tätigkeiten auf den Betreuungsbereich wie Kochen, Waschen und Ankleiden zu reduzieren. Denn für medizinische Tätigkeiten wie die Wundversorgung hätte es qualifiziertes Pflegepersonal gebraucht.

Es drohen bis zu drei Jahre Haft
Richterin Rohr nahm sich viel Zeit, um das Ausmaß der Mitverantwortung der beiden Angeklagten genau aufzuschlüsseln. Der ebenfalls angeklagte rumänische Betreuer war übrigens nicht erschienen. Beiden Angeklagten drohen bei einem Schuldspruch bis zu drei Jahre Haft. Wegen der Ladung eines weiteren Zeugen wurde der Prozess vertagt.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele