„Wozu gibt es eine Garantie? Und warum sollte man sie verlängern?“ Diese Frage stellte sich ein Kärntner, nachdem sein TV-Gerät nach drei Jahren den Geist aufgegeben hatte und der Händler ihm sein rechtmäßig zustehendes Geld nicht zurückzahlen wollte. Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer musste eingreifen.
Anton P. hatte sich 2015 einen Fernsehapparat im Wert von 680 Euro gekauft. Im Kaufpreis inkludiert war eine Garantieverlängerung auf fünf Jahre. Üblicherweise gilt bekanntlich eine Garantiefrist von drei Jahren. Die Verlängerung kostete 80 Euro. Laut Vertrag sollten 100 Prozent des Verkaufspreises im ersten Jahr erstattet werden. 80 Prozent im zweiten, 60 % im dritten und 40 im vierten Jahr. Als das TV-Gerät im vierten Jahr den Geist aufgab, wandte sich Herr P. an das Elektronik-Handelsunternehmen. Dreimal versuchte er, sein Geld zu bekommen; alles was er kriegte, war ein 240-€-Gutschein. „Das war nicht ausgemacht!“, Anton P. wandte sich an die AK.
Herwig Höfferer vom Konsumentenschutz: „Erst nach unserem Einschreiten kam die Antwort der Firma.“ Im Sinne der Kundenzufriedenheit habe man sich dazu entschlossen, die Gutschrift für den Zeitwert des Gerätes in Kulanz in bar auszuzahlen. „Im Falle von Herrn P. gab es eine eindeutige Rechtslage“, erklärt Herwig Höfferer. Nur war es - wie schon so oft - leider notwendig, dass der Konsumentenschutz eingreift."
AK-Konsumentenschutz: 050 477-2000
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