Kroaten verurteilt

Nazi-Shirt & Hitlergruß: 18 Monate bedingte Haft

Kärnten
26.06.2018 14:33

Zwei Kroaten sind am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen Wiederbetätigung beim diesjährigen Kroatentreffen am Loibacher Feld zu jeweils 18 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Ein 54-Jähriger hatte bei der umstrittenen Veranstaltung den Hitlergruß gezeigt, ein 26-Jähriger hatte ein T-Shirt mit einem SS-Totenkopf getragen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Der 26-Jährige hatte bereits am Dienstagvormittag vor dem Schwurgericht Platz nehmen müssen. Er hatte bei der Gedenkveranstaltung ein T-Shirt mit einem aufgedruckten SS-Totenkopf und dem Spruch „Besser tot als rot“ getragen. Das Handy des Angeklagten hatte weitere Hinweise auf seine Gesinnung zutage gebracht, erläuterte Staatsanwältin Bettina Dumpelnik. Zahlreiche Bilder mit Bezug zum Nationalsozialismus waren darauf, einige der Fotos zeigten auch den Angeklagten in eindeutigen Posen: Den Hitlergruß zeigend oder in einer Wehrmachtsuniform.

Vor Gericht bekannte sich der Mann schuldig: „Ich hatte nie die Absicht, irgendjemanden zu provozieren oder zu beleidigen, ich wollte einfach an der Gedenkfeier teilnehmen. 15 Minuten nachdem ich aus dem Bus gestiegen bin, bin ich dann schon festgenommen worden.“ Das T-Shirt habe er in einem Geschäft in Zagreb gekauft, in Kroatien habe er damit auch nie Probleme gehabt. Vor dem Ermittlungsrichter hatte der 26-Jährige noch ausgesagt, dass ihn die Symbolik der NS-Zeit fasziniere. Im Gerichtssaal schwächte der Mann das ab: „Es ist keine Faszination. Ich achte demokratische Rechte. Ich bin kein Krimineller.“ 

In seiner Begründung erklärte Richter Pöllinger-Sorre, dass sich sowohl das Geständnis als auch die Unbescholtenheit des Mannes mildernd auf die Strafhöhe ausgewirkt hätten, erschwerend sei aber die „besondere mediale Wirkung der Großveranstaltung“ ins Gewicht gefallen. Auch der 26-Jährige, der seit der Gedenkfeier in Untersuchungshaft saß, hatte das Urteil angenommen, Staatsanwältin Dumpelnik gab keine Erklärung ab.

Die beiden Verhandlungen waren nicht die letzten zur Aufarbeitung der Umtriebe am heurigen Gedenktreffen: Bereits am Freitag dieser Woche stehen wieder zwei Kroaten in Klagenfurt vor dem Schwurgericht, die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Verstöße gegen das Verbotsgesetz vor.

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