"Generalprävention"

Strafmaß für Lisa Hütthaler erhöht – fünf Monate bedingt

Niederösterreich
09.11.2009 16:02
Die Triathletin Lisa Hütthaler, die erst vor wenigen Tagen ihren Rücktritt vom Rücktritt erklärte, wird den Leistungssport zukünftig als rechtskräftig Vorbestrafte betreiben. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) bestätigte nämlich nun Hütthalers Verurteilung vom vergangenen Juni, wie Gerichtssprecher Raimund Wurzer am Montagnachmittag bekanntgab. Die über die Sportlerin verhängte Bewährungsstrafe wurde dabei sogar auf fünf Monate erhöht.

Hütthaler war vom Landesgericht Wiener Neustadt wegen Bestechung schuldig befunden und zu drei Monaten bedingt verurteilt worden. Die im Frühjahr 2008 als Doping-Sünderin überführte Triathletin hatte einer Mitarbeiterin im WADA-Labor in Seibersdorf Geld geboten, um ihre Doping-B-Probe negativ ausfallen zu lassen. Davor war sie am 22. März 2008 bei einer Trainingskontrolle positiv auf Dynepo getestet worden.

Mehr Gewichtung auf Generalprävention
Dem Staatsanwalt erschien die dafür verhängte Strafe zu gering. Tatsächlich leistete das OLG in zweiter Instanz der Berufung der Anklagebehörde Folge. "Das Oberlandesgericht ist zum Schluss gekommen, dass im gegenständlichen Fall bei der Strafbemessung in verstärktem Ausmaß auf die generalpräventive Wirkung Wert zu legen ist", erläuterte Mediensprecher Wurzer.

Daher sei die Strafe angehoben worden. Weil es sich bei Hütthaler im strafrechtlichen Sinn um eine Ersttäterin handle, habe ihr das OLG aber weiter die "Rechtswohltat" der bedingten Strafnachsicht zugestanden.

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