Nicht rechtskräftig

Freispruch nach Glastürunfall in Pasching

Vorerst ungeklärt bleibt, wer für den Glastürunfall in der PlusCity in Pasching die Verantwortung trägt. Der Chef der Errichterfirma wurde nun in Linz (nicht rechtskräftig) freigesprochen. Er hatte auf die Expertise eines Statikers vertraut.

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Den 15. Februar 2016 wird Aldina Z. wohl nie vergessen. Die damals 27-jährige Filialleiterin eines Einrichtungsgeschäftes  schob vor Geschäftsbeginn das Glasportal zur Seite, als die Konstruktion zersplitterte und die schwangere Frau unter sich begrub. Auch eine Reinigungskraft wurde verletzt. Aldina Z. erlitt Wirbelbrüche und Kopfverletzungen. Ihre Tochter kam aber Gott sei Dank gesund zur Welt.

Kritik an der Statik
Adalbert F. aus Niederösterreich, Chef der Errichterfirma, wurde schwere Körperverletzung vorgeworfen. Zwei Gutachter bemängelten die falsch berechnete Statik der Glaskonstruktion und fehlende Hinweise auf eine regelmäßige Wartung. Einer bezeichnete das Glasportal sogar als „tickende Zeitbombe“.  Im Prozess vor Richterin Andrea Haidvogl konnte  Adalbert F. (Verteidiger Josef Weixelbaum aber eine Rechnung und Berechnungen eines Statikers vorlegen.

Freispruch für Firma
Dieser Ziviltechniker, der grünes Licht für die Errichtung  gegeben hatte,  entschlug sich der Aussage. Adalbert F. und seine von einer Verbandshaftungsklage betroffene Firma wurden freigesprochen. Rechtsanwalt Philipp Summereder, der die Interessen von  Aldina Z. vertritt: „Für unsere Zivilklage auf Schmerzensgeld ist der Freispruch sogar positiv, da nun die Haftpflichtversicherung nicht aussteigt.“

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