Versicherung

Gepäck gestohlen – Versicherung zahlt nicht

Wirtschaft
22.01.2004 21:40
Fluggäste können nicht auf Schadensersatz für den Inhalt einer Handtasche hoffen, die sie beim Einchecken auf ihrem Gepäckwagen liegen lassen. Im Streit einer Passagierin mit ihrer Reiseversicherung hat das Opfer nun den Kürzeren gezogen: Ein Frankfurter Gericht ist der Meinung, die Frau hätte besser aufpassen müssen...
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatim genannten Fall entschieden, dass die Frau am Pariser Flughafenauf die Tasche mit Bargeld und Schmuck im Wert von über 100.000Euro besser hätte Acht geben müssen.
 
Adlerauge sei wachsam
Während des Gesprächs am Schalter sei siezumindest vorübergehend abgelenkt gewesen, hieß esin der Begründung des Urteils. Sie hätte die Taschewegen des hohen Wertes des Inhalts die ganze Zeit nah am Körpertragen müssen. Außerdem hätte sie jederzeit bereitsein müssen, einen Diebstahlversuch abzuwehren, verlangtendie Richter.
 
Regelung gilt auch für Österreich
Diese Angaben hat für Österreich auch FrauGrünwald von der Europäischen Reiseversicherung bestätigt:"Wenn Gegenstände nicht am Körper getragen oder nichtim Auge behalten werden, steigt die Versicherung aus. Es handeltsich um klassisches Selbstverschulden, auch wenn sich der Gegenstandnoch so nahe an der Person befindet. In diesem Fall kann man nurnoch einen Kulanz-Antrag an die Reiseversicherung stellen."
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